Gemeinderat stimmte murrend zu
Prinzip »Das Land bestellt, die Gemeinde zahlt« störte Lautenbacher Volksvertreter bei drei Punkten
Es grummelte mächtig bei den Lautenbacher Gemeinderäten, als am Montag die gesplittete Abwassergebühr, neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen sowie die Bewertung der kommunalen Immobilien zur Beratung anstanden. Bei allen drei Punkten hatten die Räte nicht wirklich eine Wahl.
Alle drei Tagesordnungspunkte verursachen Kosten für die Gemeinde. Kosten, über die der Gemeinderat nicht echt entscheiden könne, so der Vorwurf der Lautenbacher Gemeinderäte. Alle drei Maßnahmen wurden der Gemeinde vom Gesetzgeber oder der Justiz verpasst Was die Räte ergrimmte, war der Umstand, dass sie in finanziell knappen Zeiten Geld ausgeben müssen, für Maßnahmen, die weder gewünscht noch von ihnen veranlasst wurden.
Bürgermeister Karl Bühler versuchte zu beruhigen. Die gesplittete Abwassergebühr werde aufgrund eines Gerichtsentscheides eingeführt. Daran könne man nichts ändern. Die neue Berechnung bedeute eine Entlastung für Eigentümer von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern. Auf die Gemeinde werden höhere Abwassergebühren zukommen wegen der Parkplätze, Hallen und Schulen. Der Rat stimmte Luftaufnahmen zur Ergründung der Versiegelungsflächen (knapp 3000 Euro Kosten) und einer Auswertung der Bilder durch das Ingenieurbüro Ortmann in Oberkirch (20 000 Euro) zu. Künftig werden die Abwassergebühren nach dem Frischwasserverbrauch und der Art der Grundstücksversiegelung berechnet.
Murrend stimmten die Ratsmitglieder auch der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens zu. Die Stadt Oberkirch führt die neue Buchhaltung ein, deshalb sollte Lautenbach nachziehen. Die Lautenbacher Buchhaltung wird von Oberkirch erledigt. Zwei verschiedene Systeme seien der Stadt nicht zumutbar, merkte Bühler an. Oberkirch und Achern führen die produktorientierte Buchhaltung ein, Lautenbach schloss sich einstimmig an
Muss Land zahlen?
Ob man das Land gerichtlich zur Kostenerstattung heranziehen kann, wie von Hans-Friedrich Huber (CDU) gefordert, werde man sehen, wenn Gemeinden dagegen klagen, dass das Land etwas einführt, die Kosten allerdings von den Kommunen getragen werden müssen.
Zur neuen Buchhaltung gehört auch eine neue Eröffnungsbilanz. Dazu müssen die Immobilien der Gemeinde neu erfasst und bewertet werden. Der Auftrag ging einstimmig an die Firma iib aus Schwetzingen zum Preis von 15 500 Euro.
HINTERGRUND
Wie in Oberkirch
Bei der Bewertung der Versiegelungsarten von Flächen für die gesplitteten Abwassergebühren hat sich der Lautenbacher Gemeinderat dem Katalog angeschlossen, der auch in Achern und Oberkirch gilt. Eine ausführliche Übersicht darüber finden Sie in unserer Ausgabe von Mittwoch, 27. Oktober, im Rahmen der Berichterstattung aus dem Oberkircher Gemeinderat.
Auch Lautenbach nutzt Luftbilder zur Berechnung der versiegelten Flächen, die für die gesplitteten Abwassergebühren nötig ist.
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