Unversiegelt ist auch künftig gebührenfrei

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Abwasser: Kurgemeinde schließt sich Acherner Modell an

Bad Peterstal-Griesbach ist aufgefordert, gesplittete Abwassergebühren einzuführen. Ab kommenden Jahr wird sich daher der Wert für die Grundstückseigentümer ändern.

 

Die Bürger in Bad Peterstal-Griesbach müssen mit Änderungen ihrer Abwassergebühren rechnen. Wie alle Gemeinden in Baden-Württemberg ist die Kur- und Tourismusgemeinde gefordert, die gesplittete Abwassergebühr einzuführen Künftig muss sie bei der Kalkulation zwischen den Kosten für die Abwasserentsorgung und der Niederschlagswasserentsorgung unterscheiden. Erstere Kosten richten sich wie gehabt nach dem Frischwasserverbrauch, während für letztere die versiegelten Flächen der Grundstücke herangezogen werden.
Versiegelung zählt
Je mehr Niederschlagswasser in die Kanalisation läuft, desto höher werden die Kosten. Für Anwesen mit einem großen Anteil an versiegelten Flächen steigt daher auch der Preis. Die Gebäudeeigentümer werden in Kürze durch die Gemeinde aufgefordert, die Art der Versiegelung mitzuteilen, damit die Abrechnung erfolgen kann.
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am Montagabend dem Vorschlag der Verwaltung zu, wie 30 andere Gemeinden im Ortenaukreis die Kostenfaktoren der Stadt Achern zu übernehmen. Je höher der Abrechnungsfaktor, desto höher die Kosten. Der höchste Faktor beträgt 1,0.
Er gilt zum Beispiel für Standarddächer sowie Beton- oder Schwarzdecke, Pflaster mit Fugenverguss und sonstige vollkommen undurchlässige Flächen. Ein begrüntes Dach mit einer Bodenschicht von mindestes sechs Zentimeter erhält Faktor 0,4, für ein Dach mit einer Bodenschicht von über 30 Zentimetern wird kein Beitrag fällig (Faktor 0,0). Pflaster- und Plattenbelag mit engen Fugen und andere teildurchlässige Flächen werden mit dem Faktor 0,8 bedacht, Pflaster- und Plattenbelag mit offener Fuge, Porensteine, Rasengitter, Kies, Schotter oder Schotterrasen mit 0,4. Befestigte Flächen gelten als unversiegelt, sofern das darauf anfallende Niederschlagswasser nicht auf die Straßenoberfläche gelangen kann und nicht über einen Einlauf an die Kanalisation angeschlossen ist. Rasen, Garten und Acker sind kostenfrei, ebenso Baustellen.

STICHWORT
Nachlässe
Nachlässe auf den Abwasserpreis werden gewährt, wenn das Grundstück über Einrichtungen verfügt, die das Niederschlagswasser auffangen. Dazu gehören Zisternen, Retentionsmulden, Versickerungsanlagen und Rigolen.
Befestigte Flächen mit nicht mehr als fünf Quadratmetern Ausdehnung, wie eine Gartenlaube oder Wege bis zu einer Breite von einem Meter, müssen bei der Selbstauskunft nicht dargestellt werden. Nur dann, wenn ein Kanalanschluss vorhanden ist.

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Veröffentlicht in Bad Peterstal-Griesbach

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