Stadelhofen sagt Ja zur Erhöhung
Höhere Grab- und Bestattungsgebühren gebilligt / Räte empfanden Anpassung als »ganz schön heftig«
Auch der Stadelhofener Ortschaftsrat hat am Montag einer sukzessiven Erhöhung der Gebühren für Bestattung und Grabnutzung zugestimmt. Sie sollen langfristig an die in der Kernstadt gültigen Sätze angeglichen werden.
Einstimmig hatte sich der Ortschaftsrat Stadelhofen hinter die Neufassung der Gebührensätze und der Friedhofsverordnung gestellt. Annette Schneider von der Stadtkämmerei und Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps hatten sie vorgestellt Doch auf was müssen sich die Bürger in Zukunft einstellen?
Nachdem die Bestattungsgebührenordnung zuletzt 2003 geändert wurde, will die Stadt in mehreren Schritten eine Angleichung der Grabplatzgebühren zwischen der Kernstadt und ihren Ortschaften erreichen. Ausgenommen davon sind – aufgrund der unterschiedlichen Ausstattungen – die Gebühren für die Nutzung der Leichenhallen.
Das erste Ziel ist es, durch einen zweistufigen Plan in den Jahren 2011 und 2013 die Bestattungs- und Friedhofsgebühren in den Ortschaften so zu erhöhen, dass zusammengerechnet ein Kostendeckungsgrad von rund 60 Prozent erreicht wird. Erst zwei Jahre später könnten nach einer erneuten Kalkulation die angestrebten 70 Prozent Deckungsgrad erzielt werden.
Zwei Beispiele sollen die Änderungen verdeutlichen: Die Bestattungsgebühren in der Kernstadt und den Ortschaften sind schon jetzt identisch. Bei einer Kostendeckung von 70 Prozent sollen die Gebühren beispielsweise für Personen über sechs Jahre um 18 Prozent von 360 Euro auf 425 Euro ansteigen. Eine Urnenbeisetzung soll demnach ab Januar 2011 statt 170 Euro nun 220 Euro kosten (plus 29 Prozent).
Die Gebührenvorschläge für eine Grabnutzung fallen noch einmal deutlicher aus. Ein Einzelgrab für Personen unter sechs Jahren kostet nach der ersten Erhöhung 285 Euro, statt bisher 200 Euro. Zwei Jahre später erhöhen sich die Kosten auf 345 Euro
Somit muss man in diesem speziellen Fall in knapp zwei Jahren mit einer Erhöhung von 145 Euro oder 73 Prozent kalkulieren. »Ganz schön heftig«, hörte man von Seiten der Ortschaftsräte nicht nur in Stadelhofen.
Doch laut Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps und Ortsvorsteher Klaus Müller relativiere sich der Anstieg, wenn man sich die Nutzungszeit von 30 Jahren, beispielsweise bei Wahlgräbern vor Augen führe. Ein Gebührenvergleich mit anderen Kommunen der Region zeige ebenfalls, dass Oberkirch noch recht kostengünstig sei.
So kostet ein doppeltiefes Einzelgrab in den Ortschaften nach den Erhöhungen zum Beispiel 740 Euro. In Lautenbach müsse man für dasselbe Grab 936 Euro und in Renchen sogar 1258,50 Euro aufbringen.
Bei der Wichtigkeit der Gebührenerhöhungen, geriet die Neufassung der Friedhofsordnung fast ins Hintertreffen. Da sie zuletzt im November 2002 geändert wurde, entspräche sie nicht mehr der aktuellen Fassung der Mustersatzung des Gemeinderates Baden-Württemberg, erklärte Lipps.
Verordnung überarbeitet
Daher beschloss die Stadt Oberkirch die Friedhofsordnung zu überarbeiten, wodurch die »Unantastbarkeit der Totenruhe und die Würde des Friedhofes« sichergestellt werden soll.
Ab 2011 werden auch in Stadelhofen die Friedhofs- und Bestattungsgebühren erhöht.
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