Lautenbach erhöht Hundesteuer
Neues Gebührenmodell an die Satzung von Bad Peterstal-Griesbach angelehnt / Keine Kampfhunde im Ort
Zum 1. Januar erhöht Lautenbach die Hundesteuer. Das neue Gebührenmodell ist im wesentlichen an die Satzung von Bad Peterstal-Griesbach angelehnt.
Einstimmig hob der Gemeinderat Lautenbach in seiner Sitzung am Dienstag die Hundesteuer geringfügig an. 1956 wurde die derzeit gültige Satzung erlassen, lediglich 2001 wurde die Änderung der Beträge auf Euro beschlossen, eine Anpassung erfolgte damals nicht.
Ab 1 Januar 2011 werden neue Sätze erhoben. Auf Nachfrage von Hubert Busam (BI Zukunft Lautenbach) teilte Bürgermeister Karl Bühler mit, dass die Rassen der Kampfhunde in der Satzung festgelegt sind. Eine Entscheidung darüber, wer die höheren Steuern zahlen müsse, könne man in der Satzung lesen, bei Unklarheit trifft letztendlich die Verwaltung die Entscheidung.
Derzeit gebe es in Lautenbach aber keine angemeldeten Kampfhunde, gestand der Bürgermeister auf Nachfrage ein. Er wollte die dafür fälligen Sätze trotzdem festschreiben lassen. Für Rudolf Kimmig stellte sich die Frage nach dem Außenbereich, in dem Wachhunde steuerbefreit gehalten werden können.
Eindeutig der Bürgermeister: Alle Tiere, die außerhalb eines nicht im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehalten werden, gehören zum Außenbereich, auch hier wird die Verwaltung im Zweifel entscheiden. Die Verwaltung hatte die Satzungen der umliegenden Gemeinden als Musterbeispiele an die Beratungsunterlagen gehängt. Hans-Friedrich Huber (CDU) schlug vor, die Steuern in Bad Peterstal-Griesbach zum Maßstab zu nehmen. Oberkirch könne nicht herangezogen werden. Die Renchtalmetropole sei eine größere Stadt und dass im Stadtbereich eine höhere Hundesteuer gefordert werde als in ländlich strukturierten Orten, sei verständlich.
Die Ratsmitglieder folgten dem Vorschlag von Huber und stimmten einstimmig für die Lösung von Bad Peterstal-Griesbach
Allerdings fügten sie der Liste Kosten für Kampfhunde und Zwingerhaltung neu hinzu, für diese gibt es in der Satzung aus dem oberen Renchtal keine Regelung. Infos über Befreiung von der Hundesteuer erteilt die Gemeindeverwaltung im Rathaus.
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