Brüder wegen Körperverletzung vor Gericht
Freispruch: Geschädigter sagte zugunsten der Angeklagten aus / 19-Jähriger wegen weiterer Handgreiflichkeit verurteilt
Ein 26-jähriger Mann und sein 19 Jahre alter Bruder sollen gemeinschaftlich einen Oppenauer verletzt haben. Da der Geschädigte zu ihren Gunsten aussagte, wurden die beiden Männer freigesprochen. Wegen eines anderen Vorfalls kommt der 19-Jährige aber in Dauerarrest.
Zwei junge Männer waren vor dem Oberkircher Amtsgericht angeklagt, gemeinschaftlich einen 36-jährigen Oppenauer verprügelt und verletzt zu haben. Die beiden Brüder saßen am Abend des 10. Januar 2010 mit ein paar Freunden in der Wohnung des 26-jährigen Angeklagten in Oppenau zusammen Dabei soll es zum Streit des jüngeren Angeklagten (19) mit einer Freundin gekommen sein. Aufgebracht soll diese ihrem Mann, der erst später zur Runde stieß, von der Konfrontation erzählt haben. Als dieser die Sache »regeln« wollte, soll der ältere der beiden Brüder ihn festgehalten haben, so dass der Jüngere mehrmals zuschlagen konnte. Letzterer soll den Kopf seines Opfers danach auch noch so stark nach hinten gerissen haben, dass der Geschädigte Nasenbluten bekam. Zudem zog er sich Prellungen und Hämatomen im Gesicht zu.
Morddrohung dementiert
Zudem sollen die beiden Brüder auch gedroht haben, den Geschädigten umzubringen, wenn dieser sich an die Polizei wenden sollte. Vor Gericht wollte der Geschädigte von der Drohung nichts mehr wissen. Die Aussage, die beiden Brüder würden ihn umbringen, habe der zuständige Polizist »falsch verstanden«. Vielmehr sagte er über sein Verhältnis zu den beiden Angeklagten aus: »Wir sind immer noch Freunde, sie haben sich entschuldigt und es war mehr eine Rangelei wie im Kindergarten«, erklärte er. Auch wenn er Verletzungen davongetragen habe, sei er selbst schuld. Er habe angefangen und sei als erster zum Angriff übergegangen. In einem weiteren Anklagepunkt soll der 19-Jährige Angeklagte Anfang April einem Mann auf dem Rathausplatz ohne Vorwarnung ins Gesicht geschlagen haben, so dass dieser zu Boden ging und eine Jochbeinprellung davontrug. »Das gebe ich zu«, meinte der Angeklagte.
Der junge Mann sei vor der Wohnung seines Bruders aufgetaucht, habe betrunken rumgeschrieen und ihn beleidigt. Daraufhin habe er ihm einen Faustschlag verpasst.
Da sein älterer Bruder wegen ähnlicher Vorfälle zum Verhandlungszeitpunkt unter Bewährungsstrafe stand, richteten sich die Blicke hauptsächlich auf den 26-Jährigen. Laut seines Rechtsanwaltes könne der Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung nicht aufrechterhalten werden. Sein Mandant habe sich zudem eher »schlichtend« verhalten.
Richterin Stefanie Riggert sprach beide Beschuldigte bezogen auf den Vorfall in der Wohnung frei – hauptsächlich wegen der Aussagen des Geschädigten. Nicht so beim Vorwurf Nummer zwei gegen den 19-Jährigen: »Ich kann mir vorstellen, dass es nervig ist, wenn einer betrunken pöbelt, aber das ist kein Rechtfertigungsgrund und schon gar keine Notwehr.« Mit vier Tagen Dauerarrest und der Auflage einen sozialen Trainingskurs zu besuchen, wolle sie ihn »wachrütteln«. Er müsse endlich verstehen, dass »Fäuste ausfahren« keine Lösung darstelle.
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