Abwasser: Berechnungsgrundlage steht

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Oppenauer Rat schließt sich Arbeitsgruppen-Ergebnis an / Votum muss in Satzung umgesetzt werden

 

»Man sollte den Grundstückseigentümern eine Gebrauchsanweisung an die Hand geben!« Gerhard Rauscher sprach in der Oppenauer Ratssitzung aus, was mancher wohl über die Grundlagen der Gebührenfestsetzung für die gesplittete Abwassergebühr denkt Da – grob vereinfacht – neben dem klassischen verbrauchten Wasser, das im Haushalt anfällt, auch das abfließende und von der Kanalisation aufzunehmende Niederschlagswasser künftig einfließen muss, werden Quadratmeter und Versiegelungsgrad der gesamten Grundstücksfläche als Grundlage für die Gebührenberechnung herangezogen.
Um die Grundstücksgrößen aufzunehmen, wird im Frühjahr eine Befliegung stattfinden, bei der die Grundstücke fotografisch erfasst werden. Der Gemeinderat hatte es in der Sitzung mit der in der Folge notwendigen Berechnungsgrundlage zu tun. Das Thema war zumindest im Ältestenrat besprochen, wie Bürgermeister Grieser erklärte. Denn angesichts der Tatsache, dass sowohl Kämmerer Martin Strecker als auch sein Mitarbeiter Martin Weiler krankheitshalber nicht an der Sitzung teilnahmen, fehlte fachlicher Rat für Detailfragen.
Dennoch verabschiedete das Gremium die Vorlage einstimmig – in dem Wissen, dass man sich von der Entscheidung beim endgültigen Satzungsbeschluss im kommenden Jahr nicht mehr abwenden kann. Allerdings stimmte die Vorlage mit den Vorschlägen, die eine überkommunale Arbeitsgemeinschaft erarbeitet hatte und die in einem Bereich von Nordbaden bis ins Kinzigtal auch schon beschlossen wurden, überein. Dies erklärte Thomas Grieser. Dem mochte sich niemand verschließen, schon gar nicht Günter Huber, der meinte: »Wir sollten uns den anderen Gemeinden anschließen, sonst haben wir nur Stress am Hut.«

STICHWORT
So wird berechnet
Dachflächen:
Standarddach flach oder geneigt (Multiplikator 1,0)
begrüntes Dach, Bodenschicht 6 - 30 cm (0,4)
begrüntes Dach; Bodenschicht > 30 cm (0,0)
Befestigte und teilbefestigte Grundstücksflächen:
Komplettversiegelung (Asphalt, Beton, sonstige undurchlässige Fläche) 1,0
Pflaster, Platten mit offener Fuge, Poren- oder Rasenstein, Kies, Schotter, Schotterrasen 0,4
unversiegelte Flächen, von denen das Wasser nicht auf die Straße abläuft und die nicht über einen Einlauf an die Kanalisation angeschlossen ist 0,0
Unversiegelte Flächen:
Rasen, Garten, Acker 0,0
Zisternen u. ä.:
Zisterne ohne Hauswassernutzung: Minderung um 10 m2 der angeschlossenen, reduzierten Fläche je m3 Fassungsvolumen, aufgerundet auf volle 0,1 m3, Mindestvolumen 2,5 m3
Zisterne mit Hauswassernutzung (WC-Spülung, Waschmaschine): Minderung um 20 m2; Rest s. oben
Retentionsmulde: Minderung um 10 m2; Rest s. oben
Versickerungsanlage oder Rigole mit Notüberlauf: Mindestvolumen 2,5 m3 pro 100 m2 angeschlossener reduzierter Fläche; bei gewerblichen Anlagen mit nachgewiesener Überstauhäufigkeit von fünf Jahren und mehr
Multiplikator 0,2

Jetzt klicken und 10 Tage kostenlos Zeitung lesen

 

www.pricecrash24.com

Werbung

Veröffentlicht in Oppenau

Um über die neuesten Artikel informiert zu werden, abonnieren:
Kommentiere diesen Post