Zahl der Vierbeiner im Ort begrenzen

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Sasbacher Gemeinderäte sind für die Erhöhung der Hundesteuer / Mehreinnahmen von 5000 Euro

 

»Sind Gemeinderäte mit Hundebesitz befangen?« Josef Straub sorgte bei seinen Kollegen mit dieser Frage für ein leichtes »Winseln« am Ratstisch, doch die Antwort von Natalie Schwarzkopf-Weber bei der Beratung über die Erhöhung der Hundesteuer kam schnell: »Wir haben diese Frage überprüft, und Hundebesitzer sind nicht befangen.«
Bürgermeister Wolfgang Reinholz bemerkte, dass die Erhöhung der Hundesteuer mit 5000 Euro Mehreinnahmen (212 Hunde im Ort) nicht das »ganz große Geld« bringen würde, aber es ein »vertretbarer Schritt« sei. Wie Natalie Schwarzkopf-Weber berichtete, habe unter anderem die GPA mehrfach darauf hingewiesen, die seit 1994 nicht mehr erhöhte Hundesteuer anzuheben.
Steigerung um 38 Prozent
Die Verwaltung schlage vor, den bisherigen Steuerbetrag von 54 Euro für den Ersthund auf 75 Euro zu erhöhen, den für den Zweithund von 108 auf 150 Euro. »Ich werde dieser Erhöhung nicht zustimmen«, so Bernhard Wölfle, der eine 38-prozentige Erhöhung als »zu happig« ansah. Man hätte sich früher darum kümmern müssen, die Beträge sukzessive zu erhöhen. Weiter verwies Bernhard Wölfle darauf, dass gerade auch Rentner und ältere Bürger Hunde besäßen und von der Erhöhung besonders betroffen seien.
Für ältere, allein stehende Leute sei der Hund so etwas wie ein Partner, meinte Barbara Kowollik-Schneider und wollte wissen, ob es in der Satzung einen Passus gebe, dass diese Zielgruppe etwas weniger bezahle. Die sei ein »unbestimmter Rechtsbegriff« und in der Praxis mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, so der Bürgermeister.
Die Steuererhöhung sah Rolf Hauser gerade auch deshalb gerechtfertigt, weil die Gemeinde etwa Geld in Hundetoiletten investierte

Wenn nur fünf Prozent der Bürger einen Hund besitzen, dann sei es angemessen, die Steuer in diesem Umfang zu erhöhen, meinte Josef Straub. Auf das Problem der Verunreinigung von öffentlichen Flächen verwies Arnold Ringwald und sah die Erhöhung als vertretbar an, auch in dem Sinne, um damit auch die Zahl der Hunde im Ort zu begrenzen.
Die Hundesteuer wurde bei zwei Neinstimmen und einer Enthaltung erhöht. Einstimmig war das Votum, den Steuersatz für Kampfhunde oder gefährliche Hunde auf 450 Euro jährlich festzulegen und für jeden weiteren Kampfund oder gefährlichen Hund auf 900 Euro. Die Besteuerung dieser Hunde war bislang in der Satzung nicht geregelt, die Hundehalter hätten den einfachen Steuersatz bezahlen müssen.
Nun folgte die Gemeinde Sasbach mit ihrer neuen Hundesteuersatzung den Vorgaben der Kampfhunde-Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg sowie den rechtlichen Grundlegungen des Bundesverwaltungsgerichtes. Aktuell ist kein Kampfhund in Sasbach gemeldet. Reinholz stellte fest, dass die hohen Steuersätze auch eine »abschreckende Wirkung« haben sollen.
Illegal ohne Marke
Auf Anfrage von Bernhard Ringwald betonte Natalie Schwarzkopf-Weber, dass die Hundehalter verpflichtet seien, die Hunde ordnungsgemäß im Rathaus anzumelden, dann bekämen sie auch eine Hundesteuermarke.
Daran sei zu erkennen, dass alles rechtens sei, andernfalls sei dies eine Ordnungswidrigkeit und könnte entsprechend geahndet werden.

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Hundebesitzer werden jetzt auch in Sasbach verstärkt zur Kasse gebeten  

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