Eine Entschuldigung steht noch aus

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Familienvater klagt auf Wiedereinstellung

Mit einer Klage vor dem Offenburger Arbeitsgericht wollte ein Familienvater aus Oberachern seine Wiedereinstellung bei einem Acherner Unternehmen erreichen. Vorausgegangen war ein Arbeitsunfall, dessen genaue Umstände ungeklärt blieben.

 

Anfang des Jahres hatte der Maschinenführer nach zehn Jahren die Kündigung bekommen. Der Unfall an einer Maschine des Arbeitgebers geschah bereits im Oktober 2008. Weil ein Sicherheitsmechanismus außer Kraft gesetzt war, quetschte die Maschine die Hand des Klägers und verletzte sie schwer Seitdem war der Mann krank geschrieben. Inzwischen steht fest, dass eine Behinderung mit dem Grad 30 die Folge ist.
Eine Umschulung für den Bereich Qualitätssicherung konnte der Kläger nicht antreten, weil seine Deutschkenntnisse dafür nicht ausreichten. Seinem Wunsch nach einem anderen Arbeitsplatz – etwa an einer anderen Maschine oder im Lager – wollte der Arbeitgeber nicht entsprechen. Er kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31. Mai 2010.
Weil der Familienvater unbedingt in das Unternehmen zurückkehren wollte, scheiterte ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht, bei dem ihm eine Abfindung angeboten worden war.
»Es hieß, es ist nichts frei, und dann sind andere eingestellt worden«, so der Kläger vor Gericht. Die mangelnden Deutschkenntnisse seien der Grund, warum man den Gekündigten nicht im Lager einsetzen könne, erklärte die Anwältin der Firma. Sie widersprach auch, als der Kläger auf die Bearbeitung von Kleinteilen hinwies, die er mit seiner gesunden Hand leisten könne. »Dafür sind beide Hände nötig«, so die Anwältin.
»Wenn Sie wieder dort anfangen sollten, wird es schwer werden für Sie«, meinte der Vorsitzende Richter Julius Redling aus Villingen. Weil er die Kollegen beschuldigt habe, die Maschine manipuliert zu haben, werde er keinen leichten Stand haben, falls er den Prozess gewinnen sollte

Auch könne vom Arbeitgeber nicht erwartet werden, dass er anderen Mitarbeitern mit Behinderung kündigt, um ihm nun einen geeigneten Arbeitsplatz zu bieten. Die angebotene Abfindung hielt der Richter für großzügig.
Vergleich zugestimmt
Nach Vergleichsgesprächen vor der Tür des Gerichtssaals stimmt der Kläger schließlich der Abfindung in Höhe von 20 000 Euro zu. Dies fiel ihm deshalb nicht zu schwer, weil ihm inzwischen von einem anderen großen Unternehmen ein Arbeitsplatz im Lager angeboten wurde. Dennoch bedauerte er die krankheitsbedingte Kündigung: »Und bis jetzt hat noch niemand Entschuldigung gesagt.«
Der Geschäftsführer des Acherner Unternehmens sagte auf Anfrage der Acher-Rench-Zeitung, dass häufige Krankheit auch vor dem Arbeitsunfall mit zur Kündigung beitrugen. Der genaue Hergang des Arbeitsunfalls sei ungeklärt. Es gebe unterschiedliche Meinungen darüber, wer die Sicherheitsvorrichtung außer Kraft setzte.
Sein Unternehmen habe einen extrem geringen Wechsel beim Personal, aber »in diesem Fall ging es nicht.«

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