Prozess wegen geborgter Sonnenbrille und zehn Euro

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Angeklagter und Geschädigter spielen Vorfall vor Gericht herunter

Wegen zehn Euro und einer Sonnenbrille stand ein 19-Jähriger aus Oberkirch vor dem Amtsgericht. Er soll einen jungen Mann aus Schutterwald verletzt haben, da dieser seinem Kumpel die geliehenen Sachen nicht mehr zurückgegeben hatte.

 

Auch solche älle landen vor Gericht: Vier bis fünf Wochen vor der Tat soll sich der Geschädigte von einem Bekannten zehn Euro geliehen haben, um eine Diskothek besuchen zu können. Zudem soll er sich ein paar Tage später von ihm eine Sonnenbrille ausgeborgt haben Beides habe er, laut Aussagen des Angeklagten, jedoch trotz telefonischer Aufforderung nie zurückbekommen.
Daraufhin sei der Beschuldigte am 26. August letzten Jahres gegen 17 Uhr zum Arbeitsplatz des 20-jährigen Geschädigten gefahren, um die Sachen zurückzuholen. Als der sich allerdings, auch nach mehrmaligem Auffordern geweigert haben soll, die Brille und das Geld herauszurücken, habe er ihm einen letzten Aufschub von einer Woche gewährt.
»Mehr war da aber nicht, ich habe nichts weiter gemacht«, verteidigte sich der Oberkircher. Er habe »Besseres zu tun, als ein kleines Kind zu schlagen«. Den Vorwurf, er solle dem Geschädigten, als dieser sich umdrehte in den Rücken getreten haben, bezeichnete er als »Frechheit« und »Lüge«. Es gab auch nie eine Drohung, dass er ihn umbringe, falls er die Sachen nicht zurückgeben werde. »Ich bin schon lange mit meinem Kumpel befreundet und wollte ihm nur helfen. Er ist noch Schüler und braucht das Geld.«
»Blöd angemacht«
Die Aussage des Geschädigten, er habe im Moment kein Geld, empfand der 19-jährige Angeklagte als Ausrede. Der junge Mann aus Schutterwald hatte scheinbar wenig Interesse an einer Strafverfolgung. Er habe dem Angeklagten gesagt, er hätte das Geld zu dem Zeitpunkt leider nicht, gab er im Amtsgericht zu Protokoll. »Ich habe ihn blöd angemacht, er hat mich geschlagen, damit war alles gegessen«, grinste er

An Einzelheiten, zum Beispiel was er seinem Bekannten geschuldet habe oder wohin ihn der Angeklagte genau getreten haben soll, konnte oder wollte sich der Geschädigte allerdings nicht mehr erinnern. Zuerst wollte er trotz Prellungen nicht zum Arzt und auch nicht zur Polizei gehen. Sein Chef habe ihn aber, als er von der Sache Wind bekommen hatte, einen Tag später zu dem Schritt überredet. »So schlimm war es aber nicht, ich hätte nichts gemacht, wenn er nicht darauf aufmerksam geworden wäre«, erklärte er. Mittlerweile habe er die Sachen auch schon wieder zurückgegeben.
Da der Geschädigte die ganze Verhandlung »belustigt« über sich ergehen ließ und sich wenig kooperativ zeigte, den Fall aufzuklären, waren Oberamtsanwalt Wurth und Richterin Riggert schließlich einstimmig für eine Einstellung des Verfahrens, im Zweifel wie immer für den Angeklagten. Somit musste auch der junge Mann, dem die zehn Euro und die Sonnenbrille eigentlich gehörten, nicht mehr befragt werden.

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Weil ein junger Mann aus Schutterwald seinem Kumpel zehn Euro und eine Sonnenbrille (wie auf unserem Bild) nicht zurückgegeben wollte, soll der Angeklagte einen 20-Jährigen verletzt haben. Die Richterin stellte das Verfahren vor dem Amtsgericht Oberkirchein

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Veröffentlicht in Oberkirch

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