Oberkircher muss wegen Kopfnuss in Arrest
20-Jähriger nach Rangelei in einer Disco wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt / »Fehltritt« des Geschädigten
Weil ihn ein junger Mann in einer Disco den ganzen Abend über provoziert haben soll, rastete ein 20-jähriger Oberkircher aus und gab seinem Kontrahenten eine Kopfnuss. Nun wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung vom Amtsgericht verurteilt
Im November 2009 feierte der Angeklagte aus Oberkirch zusammen mit Freunden den Geburtstag eines Kumpels in einer Disco in Kuppenheim. Den ganzen Abend soll ein junger Mann aus Gernsbach die Gruppe, vor allem aber den Beschuldigten, beleidigt haben. Als der Oberkircher sich gegen 1.45 Uhr an einer Bar aufhielt, soll ihm der Geschädigte versehentlich auf den Fuß getreten sein. Daraufhin soll der Angeklagte seinem Kontrahenten ohne Vorwarnung eine Kopfnuss verpasst haben, so dass dieser kurzzeitig das Bewusstsein verlor.
Um die Angelegenheit aufzuklären, waren neben den »Hauptdarstellern« auch die Freunde der beiden vorgeladen, die sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe aufgehalten haben. Doch diese kamen entweder erst dazu, als schon alles gelaufen war oder sie bestätigten die Aussagen ihres jeweiligen Freundes.
»Habe mich gewehrt«
»Der hat mich schon den ganzen Abend beleidigt, obwohl ich ihn überhaupt nicht kannte«, erklärte der Angeklagte. An der Bar habe sich die Sache auch etwas anders abgespielt: »Er kam auf mich zu und hat mir zuerst einen Faustschlag verpasst, dann habe ich mich gewehrt«, gab er die Kopfnuss zu. »Wir wollten nur ein bisschen Party machen und dann so etwas, es tut mir echt leid, dass der Abend so gelaufen ist.«
Seine Freunde sahen den Oberkircher in der Opferrolle. »Der andere muss zuerst geschlagen haben, ich kenne meinen Kumpel, grundlos wird der nicht aggressiv«, gab ein Zeuge zu Protokoll. Von vorherigen Beleidigungen habe er nichts mitbekommen. Der andere habe nur etwas grimmig geschaut.
Der Geschädigte gab an, zu viel getrunken zu haben und dem Beschuldigten vielleicht deshalb an der Bar aus Versehen auf die Füße getreten zu sein. »Ich habe ihn aber nie beleidigt oder geschlagen.« Er habe sich sofort mit einem Handschlag entschuldigen wollen, ehe er ohne Vorwarnung eine Kopfnuss verpasst bekam.
Rechtsreferendar Eberhard sah es als erwiesen an, dass der 20-Jährige dem Geschädigten ohne Grund eine Kopfnuss gegeben hatte. Er beantragte wegen gefährlicher Körperverletzung vier Wochen Dauerarrest. Dessen Rechtsanwältin glaubte aufgrund der Provokationen und des Angriffes an Notwehr und bat somit um Freispruch.
Gefährliche Kopfnuss
Richterin Stefanie Riggert lag mit ihrem Urteil zwischen den beiden Plädoyers. »So eine Kopfnuss kann, wenn es blöd läuft, lebensgefährlich sein«, begründete sie ihre Entscheidung, den Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht mit zwei Freizeitarresten zu bestrafen.
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