Friedhofsgebühren in Oberkirch steigen verschieden schnell
Stufenmodell federt Erhöhung nur in Ortschaften ab
Begräbnisse in Oberkirch werden ab 2011 deutlich teurer. Die CDU-Mehrheit im Gemeinderat hat am Montag die Erhöhung der Bestattungs- und Friedhofsgebühren beschlossen. In den Ortschaften sind die Gebühren weiterhin geringer als in der Kernstadt.
Bei jedem Begräbnis in Oberkirch zahlt auch die Allgemeinheit mit. Die Gebühren deckten die Kosten im Friedhofsbereich bisher von 2002 bis 2009 nur zu gut der Hälfte Durch die Erhöhung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren will die Stadt einen höheren Kostendeckungsgrad erreichen – 70 Prozent in der Kernstadt 60 Prozent in den Ortschaften (Urnengräber 85 bzw. 65 Prozent). Dort waren die Gebühren, aber auch der Kostendeckungsgrad deutlich niedriger als in der Kernstadt. Das hat laut Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps »auch politische Gründe« und rührt von den Zeiten her, als die Ortschaften noch selbstständige Gemeinden waren. Langfristig soll der gleiche Deckungsgrad erreicht werden.
In der Kernstadt kommen die höheren Gebühren auf einen Schlag zum 1. Januar 2011, in den Ortschaften in zwei Stufen zum 1. Januar 2011 und zum 1. Januar 2013. Erst dann werden dort die 60 Prozent Deckungsgrad erreicht. 2011 soll er für die acht Teilortfriedhöfe bei knapp 30 Prozent liegen.
Für die Staffelung hatten sich laut Nußbachs Ortsvorsteher Wilhelm Benz die Ortschaften eingesetzt, weil die Erhöhung »einen gewaltigen Sprung« gebracht hätte. Er begründete die niedrigen Gebühren vor Ort auch mit fehlender Infrastruktur (Blumenhändler/Bestatter) und niedrigeren Bodenpreisen. Benz räumte ein, dass man die Gebühren in den Ortschaften früher hätte erhöhen müssen.
Die Stadt begründet die unterschiedlichen Sätze damit, dass die Gebühren für die Grabplätze in den Ortschaften schon bisher niedriger waren und die Erhöhung prozentual höher ausfalle. Allerdings fällt die Erhöhung in absoluten Zahlen in der Kernstadt meist höher aus als in den Ortschaften. Genau das war den Freien Wählern ein Dorn im Auge: »Die Bürger zahlen keine Prozente, sondern Euro«, kritisierte Frank Hellstern.
Die Freien Wähler forderten eine Angleichung der Gebühren in der gesamten Stadt und eine stufenweise Erhöhung. Sie hatten ein Alternativkonzept formuliert, die nötigen Zahlen den anderen Fraktionen aber erst am Wochenende zukommen lassen – zu spät, um sie zu kontrollieren, so CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Braun. Eine objektive Diskussion des Antrags sei so nicht möglich.
Auf einen Vortrag der Zahlen im Gemeinderat verzichteten die Freien Wähler, die geschlossen gegen den Verwaltungsvorschlag stimmten. Auch die SPD versagte diesem die Zustimmung, weil sie mit dem Stufenmodell in den Ortschaften nicht einverstanden war. Die Gebühr bringe keine permanente Belastung mit sich, so Fraktionsvorsitzender Hans-Jürgen Kiefer. Die »Spielerei mit den Prozenten« helfe nicht weiter: »Ich halte sie fast für eine unzulässige Verzerrung.«
Hätte der Gemeinderat die Gebührensätze für die Ortschaften nochmals verändert, hätten laut OB Matthias Braun auch die Ortschaftsräte nochmals abstimmen müssen. Braun sprach sich für den Verwaltungsvorschlag aus. Mit den Stimmen der CDU fand dieser auch eine Mehrheit.
Nun will die Stadt bis 2012 beobachten, wie sich die Gebühren entwickeln. Fürs Jahr 2015 will Lipps eine Neukalkulation vorlegen und mit der Gemeindeprüfungsanstalt abstimmen, um »die Schere näher zusammenzuführen.«
HINTERGRUND
Höchste Steigerung: 871 Euro
Begräbnisse in Oberkirch werden im Jahr 2013 um 20 bis 50 Prozent teurer sein als in diesem Jahr. Bei einer Bestattung im anonymen Urnenfeld beträgt die Preissteigerung nach einem Beispiel der Stadt sogar 87,8 Prozent. Sie kostet ab Januar 460 statt 245 Euro.
Hier der Preisvergleich in Euro (erste Zahl: aktueller Beitrag; zweite Zahl ab 1.1. 2011, 3. Zahl ab 1.1.2013):
Reihengrab:
Stadt: 1444/1815/1815
Ort: 1384/1705/1705
Einzelwahlgrab:
Stadt: 1649/2005/2005
Ort: 1429/1730/1815
Einzelwahlgrab doppeltief:
Stadt: 1699/2295/2295
Ort: 1489/1935/2060
Doppelwahlgrab:
Stadt: 2204/2900/2900
Ort: 1744/2445/2615
Kinderreihengrab:
Stadt: 1044/1310/1310
Ort: 984/1200/1200
Kinderwahlgrab:
Stadt: 1184/1510/1510
Ort: 1084/1285/1345
Urnenreihengrab:
Stadt: 874/1360/1360
Ort: 814/1250/1250
Urnenwahlgrab:
Stadt: 1274/1570/1570
Ort: 1034/1295/1325
Die Beispiele umfassen die Öffnung und Schließung des Grabes, Leichenträger (bei Begräbnissen) und Grabumrandung (auf allen Friedhöfen gleich teuer) und die Benutzung von Leichenzelle und Aussegnungshalle.
STICHWORT
Ruhezeiten
Die Ruhezeiten betragen in Oberkirch in der Regel 20 Jahre, in Bottenau und Ödsbach 25 Jahre. Ein Reihengrab wird nach dieser Zeit abgeräumt. Verlängern können die Angehörigen hingegen die auf 30 Jahre angelegte Nutzung eines Wahlgrabes. Pro Jahr fällt dafür 1/30 der dann geltenden Überlassungsgebühr an.
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