Kommentar
Ärger um Nachlass
Das Ziel ist hehr: Langfristig sollen in den Oberkircher Ortschaften und der Kernstadt die Friedhofsgebühren angeglichen werden. Die aktuelle Erhöhung zielt dabei genau in die falsche Richtung Sie verringert die Kluft zwischen den Begräbniskosten in der Kernstadt und denen der Ortschaft im Jahr 2011 nicht, sondern sie vergrößert sie in den meisten Fällen. Weil nur die Bürger in den Ortsteilen von dem Nachlass profitieren, dass die Erhöhung auf zwei Schritte verteilt wird.
Die Gebührenerhöhung in den Ortschaften ist happig - da hat Nußbachs Ortsvorsteher Wilhelm Benz recht. Aber das ist sie in der Kernstadt auch. Zumal dort die Kosten auch nach der zweiten Stufe der Erhöhung 2013 noch immer zwischen 110 und 285 Euro höher liegen als in Zusenhofen, Ödsbach oder Ringelbach. Das lässt sich in einer Gesamtstadt nicht einfach mit historischen Gründen rechtfertigen. Vergleichbare Leistungen – nämlich die Miete eines Grabes für 20 oder 30 Jahre – sollten gleich teuer sein. Schließlich kommt auch keiner auf die Idee, dass die Ausstellung eines Personalausweises in den Ortsverwaltungen mehr kostet als im Oberkircher Bürgerbüro.
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