Bestattungen werden teurer
Ortschaftsrat Ringelbach berät als erstes Oberkircher Gremium öffentlich über neue Friedhofssatzung
Im Schnitt um 32,2 Prozent werden die Bestattungs- und Friedhofsgebühren steigen. In den Ortsteilen wird die Erhöhung auf zwei Stufen verteilt.
Als erster Ortschaftsrat hat sich der Ortschaftsrat Ringelbach mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassung der Bestattungs- und Friedhofsgebühren befasst Es gab zwar kritische Anmerkungen, weil die Erhöhung, wenn in den Ortsteilen auch auf zwei Stufen verteilt, im Schnitt 32,2 Prozent erreicht, die neuen Sätze wurden aber einstimmig akzeptiert.
Für die Kämmerei berichtete Annette Schneider, dass die Grabplatzgebühren im Stadtgebiet noch nicht vereinheitlicht seien. Dieses Ziel werde durch eine Angleichung in mehreren Stufen angestrebt. Schneider legte eine Übersicht der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2008 vor. Die zeigte, dass bei Einnahmen von 207 312 Euro und Ausgaben von 401 865 Euro ein Defizit von 194 553 Euro zu verzeichnen war. Der Deckungsgrad betrug damit 51,6 Prozent. Die Folge: Bei der Genehmigung der Haushalte mahnte das Regierungspräsidium Freiburg an, den Kostendeckungsgrad anzuheben. Der angemessene Grad von 60 bis 70 Prozent werde deutlich unterschritten. Deshalb wurde von der Verwaltung eine Kalkulation erstellt, der man die Rechnungsergebnisse 2005 bis 2008 zugrunde legte. Der Kostendeckungsgrad soll in der Kernstadt 70, in den Ortschaften 60 Prozent betragen. Bei im Schnitt 64 Prozent nach der 2. Stufe in den Ortschaften bedeutet das eine Mehreinnahme von jährlich 65 000 Euro.
Die neue Satzung sieht Steigerungen bei den Gebühren für die Leichenhallen in den Ortschaften vor. Auch bei den Grab-umrandungen werden neue Sätze geplant. Als »notwendiges Übel, das aber jeden nur einmal betrifft« sah Herbert Vollmer die anstehende Anpassung der Gebühren
Zweifel hatte er an der Forderung, die Gebühren in Kernstadt und Ortschaften mittelfristig gleich zu gestalten – in den Ortschaften werde weniger Service geboten. Hier machte Hauptamtsleiter Christoph Lipps deutlich, dass die Ausstattung der Friedhofshallen bei den Gebühren berücksichtigt wird. Ziel sei derselbe Grad der Kostendeckung.
»Die Prozentsätze der Erhöhung passen eigentlich nicht in unsere Zeit«, kritisierte Bruno Sauer. Wenn man bei den Kaufgräbern aber die Zeitspanne von 30 Jahren berücksichtige, relativiere sich das. Der Ortschaftsrat nahm die Gebührenkalkulation und die vorgeschlagenen Sätze schließlich zur Kenntnis und schlug dem Gemeinderat die Neufassung der Satzung vor.
Hintergrund
Welche Erhöhungen geplant sind
Bestattungsgebühren bei einem Deckungsgrad von 70 Prozent: geplant 255 Euro, bisher 230 Euro (Kinder unter 6 Jahre); geplant 425 Euro, bisher 360 Euro (Personen über 6 Jahre).
Urnenbeisetzungen: geplant 220 Euro, bisher 170 Euro; an Samstagen 285 statt 204 Euro.
Grabnutzungsgebühren: In der Kernstadt ist bei Reihengräbern und Personen unter 6 Jahren eine Verdoppelung von 100 auf künftig 200 Euro geplant, für Personen über 6 Jahren statt 190 Euro 385 Euro.
Bei einer Kostendeckung von 85 Prozent steigen die Kosten für ein Urnengrab von 130 auf 360 Euro. Die Bestattung im anonymen Urnenfeld soll 265 statt bislang 75 Euro kosten.
Geringer sollen die Erhöhungen bei Kaufgräbern ausfallen. Dazu zwei Beispiele: ein Doppelgrab soll statt 900 künftig 1195 Euro kosten, ein Urnengrab 560 statt 430 Euro.
In den Ortschaften soll ein Doppelgrab ab 1.1.2011 850 statt 500 Euro kosten, der Deckungsgrad liegt dann bei 50 Prozent. In der 2. Stufe ab 1.1.2013 folgt eine Erhöhung auf 1020 Euro.
Die Grab- und Bestattungsgebühren werden auch nach einer vom Gemeinderat Oberkirch zu beschließenden Erhöhung in den Ortschaften günstiger sein, als in der Kernstadt. Das gilt auch für den Friedhof in Ödsbach
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