Auf den Jugendgemeinderat kommen auch Pflichten zu

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Geschäftsordnung regelt die Amtszeit der 13 Jugendlichen

 

Dass sich das Jugendgremium mit Vorschlägen an den Gemeinderat gewendet hätte, sei in der Vergangenheit eher die Ausnahme gewesen, bedauerte Oberbürgermeister Matthias Braun bei der ersten Sitzung des Jugendgremiums
Um die Rechten und Pflichten der Mandatsträger zu regeln, wird auch dem Jugendgemeinderat eine Geschäftsordnung ausgehändigt. In dem vierseitigen Werk sind unter anderem die Wahlen, die Zusammensetzung und die Amtsführung für die Jugendlichen während ihres zweijährigen Mandats erläutert. Erklärtes Ziel der Kommunalpolitik ist es, das Verantwortungsbewusstsein bei den Jugendlichen zu fördern. Der Oberbürgermeister ist zwar der Vorsitzende des Jugendgemeinderats, hat jedoch kein Stimmrecht.
Zwei gewählte Sprecher vertreten den Rat nach außen. Die Jugendlichen sollten in der Regel einmal pro Monat eine Sitzung abhalten, mindestens jedoch viermal pro Jahr. Die Anträge zur jeweiligen Tagesordnung sollten aus den Reihen des Jugendgemeinderats kommen.

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Veröffentlicht in Oberkirch

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