Wenig Sympathie für Gebühren
Nur drei Ja-Stimmen und vier Enthaltungen bei neuen Bestattungs- und Friedhofsentgelten in Bottenau
Auch in Bottenau wurde die Neufassung der Satzung für die Bestattungs- und Friedhofsgebühren mehrheitlich vom Ortschaftsrat akzeptiert. Allerdings war die Stimmung im Gremium durchaus geteilt. Es gab auch viele Gegenargumente.
Mit den Friedhofsgebühren befasste sich am Donnerstag der Bottenauer Ortschaftsrat. Für die Kämmerei berichtete Annette Schneider, dass die derzeitige Bestattungsgebührenordnung seit Jahresbeginn 2003 in Kraft ist Die Gebühren im gesamten Stadtgebiet seien noch nicht vereinheitlicht, dieses Ziel werde allerdings durch eine Angleichung in mehreren Stufen angestrebt.
Annette Schneider legte eine Übersicht der betriebswirtschaftlichen Ergebnisse der Jahre 2002 bis 2008 vor, die zeigte, dass der Deckungsgrad 51,6 Prozent betrug. Das Regierungspräsidium Freiburg mahnte zuletzt immer wieder, diesen Wert auf 60 bis 70 Prozent zu steigern.
Aus diesem Grund wurde laut Schneider von der Verwaltung eine Kalkulation erstellt, der die Rechnungsergebnisse der Jahre 2005 bis 2008 zugrunde gelegt wurden. Der Kostendeckungsgrad soll in der Kernstadt in der Regel 70, in den Ortschaften meist 60 Prozent betragen, das ergebe im Schnitt 64 Prozent. Alle fünf Jahre soll die Kalkulation neu aufgestellt werden.
Die Bestattungsgebühren steigen demnach zwischen zwei und 40 Prozent. Anders sieht es bei den Grabnutzungsgebühren aus. Die Preise der Kaufgräber sollen noch stärker angehoben werden. Vor allem in den Ortschaften liegen die Steigerungsraten bei über hundert Prozent, beispielsweise beim Doppelgrab einfachtief, das statt derzeit 500 Euro künftig 1020 Euro kosten soll.
Auf zwei Stufen verteilt
Die Ortsvorsteher hatten vorgeschlagen, diese Anhebungen in den Ortschaften auf zwei Stufen zu verteilen: zum Beispiel fürs Doppelgrab eine Anhebung zum 1. Januar 2011 auf 850 und eine zweite anfangs 2013 auf 1024 Euro.
Auch auf die Einsegnungshallen ging Schneider ein, hier soll die Gebühr von 127 auf 220 Euro steigen, die Nutzung des Kühlkatafalks von 187 auf 215 Euro.
»Ich kann verstehen, wenn sich viele eine solche Beerdigung nicht mehr leisten wollen«, meinte Ellen Mundinger. Sie sah die Gefahr, dass die Gebühren ausufern. Als Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes bestätigte Christoph Lipps, dass sich die Bestattungskultur im Wandel befindet. Da viele Familien keine Möglichkeit sehen, ein Grab auf Dauer zu pflegen, steige die Tendenz zur Urnenbestattung.
Elke Ross-Jantzen verwies auf die offene Einsegnungshalle in Bottenau, durch die beispielsweise keine Heizkosten entstehen. Ob da nicht auch die Nutzungsgebühr niedriger angesetzt werden sollte. Dem gegenüber verwies Josef Huber auf den enormen Reinigungsbedarf, wenn im Herbst das Laub entfernt werden muss.
Grundsätzlich war Franz Benz dagegen, die Gebühren in der Kernstadt und in den Ortschaften gleich zu gestalten, die Voraussetzungen seien zu unterschiedlich. So brauchte in Bottenau das Gelände für den Friedhof nicht gekauft zu werden, es wurde gestiftet. Und beim Bau der Einsegnungshalle »fronten« die Bürger und brachten ihre Arbeitsleistung ein.
Tatsächliche Kosten
Indes verwies Annette Schneider darauf, dass bei der Kalkulation nur die tatsächlichen Kosten berücksichtigt wurden. Mit drei Ja-Stimmen wurde bei vier Enthaltungen die Satzung akzeptiert. Einstimmig befürwortet wurde die Neufassung der Friedhofsordnung, die der heutigen Rechtslage angepasst und von unnötigen Regulierungen befreit wurde.
Auch in Bottenau sollen die Kosten für die Nutzung der Einsegnungshalle steigen – auch, wenn es sich dabei um eine offene Konstruktion handelt.
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