Schotterflächen kosten weniger Kies als Betonbelag
Oberkircher Rat legte neue Kalkulationsgrundlage für Abwassergebühr fest
Oberkirch hat am Montag eine weitere Hürde für die Berechnung der gesplitteten Abwassergebühren genommen. Der Gemeinderat hat festgelegt, wie versiegelte Flächen bei den Kostenkalkulation berücksichtigt werden.
Die Abwassergebühr wird in Oberkirch ab 2011 auf eine neue Grundlage gestellt. Nicht mehr nur der Frischwasserverbrauch ist entscheidend. Auf ihn werden nur die Kosten umgelegt, die bei der Schmutzwasserbeseitigung entstehen Sie machen laut Oberkirchs Bürgermeister Franz Müller rund drei Viertel der Gesamtkosten aus.
Ein Viertel der Kosten verursacht das Niederschlagswasser; sie werden auf die versiegelte Flächen umgelegt, deren Wasser in die Kanalisation läuft. Hierbei unterscheidet die Stadt nach verschiedenen Versiegelungsarten, die der Gemeinderat am Montag festgelegt hat.
Rasen-, Garten- und Ackerflächen werden gar nicht einbezogen, Kies und Schotter nur zu knapp der Hälfte (siehe Stichwort). Auch Gartenwege bis ein Meter Breite oder befestigte Flächen bis fünf Quadratmeter werden nicht angerechnet.
Die Folge dieser Kalkulation: Je mehr Wasser auf den Flächen natürlich versickert, desto weniger Gebühr müssen ihre Besitzer bezahlen.
Oberkirch orientierte sich bei der Vorlage am Modell der Stadt Achern. Müller erhofft sich von einheitlichen Sätzen in einem größeren Gebiet eine größere Akzeptanz bei der Bevölkerung.
Befliegung im Winter
Folgende Vorgehensweise ist geplant: Wenn die Bäume ihr Laub verloren haben und kein Schnee liegt, werden bei einer Befliegung Luftbilder vom gesamten Gemeindegebiet geschossen. Da mehrere Gemeinden und Städte sich für Befliegung und Kartierung zusammengeschlossen haben, wurde der Auftrag für die Stadt um 8000 Euro billiger. Oberkirch musste noch knapp 11 000 Euro zahlen.
Das Ingenieurbüro Ortmann wertet anschließend die Luftbilder aus und ermittelt die Flächen der Grundstücksbesitzer
Einen entsprechenden Auftrag, der auch die Gebührenkalkulation und Öffentlichkeitsarbeit enthält, hat der Gemeinderat für knapp 49 000 Euro an das Oberkircher Ingenieurbüro vergeben. Es war billigster Bieter.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2011, so Müller, erhalten die Bürger Post von der Stadt. Sie müssen auf dem Luftbild bestimmen, wie die Flächen beschaffen sind (z.B. Rasen, Pflaster, Asphalt etc.) und ihnen den entsprechenden Versiegelungsgrad zuordnen. Rudolf Hans Zillgith (FWV) befürchtete, dass die Bürger in einen »bösen Zwiespalt« gerieten, wenn sie zwischen einer engen (Versiegelungsfaktor 0,8) und einer offenen Fuge (0,4) im Pflaster unterscheiden sollen. Er hielt das für umständlich und riet, stattdessen einen Faktor von 0,6 für Pflaster mit Fuge festzulegen.
Die Stadt setzt in diesem Punkt aber nicht nur auf die Ehrlichkeit der Bürger: OB Matthias Braun kündigte an, die Angaben bei Stichproben zu prüfen. Hilfe geben bei der richtigen Zuordnung soll neben dem Anschreiben der Stadt auch eine öffentliche Infoveranstaltung.
Die Berechnung der ersten gesplitteten Abwassergebühren in Oberkirch soll den Grundstücksbesitzern laut Müller dann Anfang 2012 zugehen.
STICHWORT
Versiegelungsarten
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich aus den in diesem Bereich entstehenden Kosten, geteilt durch die versiegelte Fläche. Je weniger versiegelte Fläche ein Eigentümer hat, desto weniger Gebühr muss er zahlen.
Folgende an die Kanalisation angeschlossenen Flächen gehen dort zu 100 Prozent in die Flächenbilanz ein:
Standarddächer
undurchlässige Bo-
denfläche (Asphalt, Beton, Pflaster mit Fugenverguss)
Baustellen
Nur teilweise angerechnet werden:
Pflaster mit enger Fuge, Mineralgemisch (Faktor 0,8)
Pflaster mit offener Fuge, Kies, Schotter, Schotterrasen (0,4)
begrünte Dächer (0,4)
an Versickerungsanlagen (Mindestvolumen 2,5 m3 pro 100 m2) angeschlossene Flächen
Nicht angerechnet werden:
begrünte Dächer mit mehr als 30 Zentimetern Bodenschicht
Rasen, Garten, Äcker
versiegelte Flächen, deren Niederschlagswasser direkt in den Vorfluter fließt.
HINTERGRUND
Zisternen-Vorteil
Von Zisternen und Versickerungsanlagen, in denen sich das Niederschlagswasser eines Grundstücks sammelt, profitieren die Grundstücksbesitzer bei der Berechnung der angeschlossenen versiegelten Flächen. Sie bringen einer Ermäßigung mit sich. Bei einer Zisterne ohne Regenwassernutzung ab 2,5 Kubikmetern Volumen reduziert sich die angeschlossene Fläche um zehn Quadratmeter je Kubikmeter Fassungsvermögen. Wird das Wasser für WC-Spülung oder Waschmaschine genutzt, verdoppelt sich der Rabatt.
Pflaster, Grünfläche, Straßenasphalt – an dieser Stelle am Oberkircher Marktplatz treffen gleich drei Arten der Bodenversiegelung aufeinander. Für die Berechnung der gesplitteten Abwassergebühren werden sie erfasst.
Jetzt klicken und 10 Tage kostenlos Zeitung lesen
