Nur Touristen müssen zahlen
Kurtaxe: Monteure und Seminarteilnehmer von der Abgabe befreit / Gemeinderat legte Details fest
Wer aus beruflichen Gründen in Oberkirch weilt, muss keine Kurtaxe bezahlen. Ausnahmen gibt es auch für Behinderte. Diese Details hat der Gemeinderat am Montag festgelegt.
Dass Oberkirch ab dem 1. Januar 2011 eine Kurtaxe erhebt, hatte der Gemeinderat schon im November beschlossen. Am Montag ging es nun darum, wer den Satz von einem Euro pro Übernachtung zahlen muss und wer nicht Der Gemeinderat hat in seiner Satzung Ausnahmen für Personen gemacht, die sich aus beruflichen Gründen in der Stadt aufhalten. Sie sind von der Kurtaxe befreit. Wie Hauptamtsleiter Hermann Brüstle erläuterte, gilt dies für Monteure ebenso wie für Seminar- oder Fortbildungsteilnehmer.
Auch Behinderte, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, und ihre Betreuer werden nicht zur Kasse gebeten, ebenso wenig die Teilnehmer einer Behindertenreise. Beide Regelungen waren erst in einem überarbeiteten Entwurf der Satzung aufgetaucht und im ersten Entwurf der Stadt noch nicht vorgesehen. Der Gemeinderat hatte die Detailfragen auf die heutige Sitzung verschoben, weil im November noch Klärungsbedarf mit den Wirten bestanden hatte (die ARZ berichtete). Diese hatten sich gegen die Einführung der Kurtaxe zum 1. Januar 2011 ausgesprochen.
Strittige Punkte geklärt
Nun sind die strittigen Punkte offensichtlich geklärt. »Wenn man mit dieser Satzung schon in die Verhandlungen gegangen wäre, wäre das eine oder andere böse Wort gar nicht gefallen«, kommentierte CDU-Gemeinderat und »Almstüble«-Wirt Mirko Slager die neue Regelung.
Er hätte sich gewünscht, vor der Kurtaxe auch eine Gästekarte fürs ganze Tal vorlegen zu können. »Dann wäre es einfacher gewesen, den Gästen etwas präsentieren zu können.« Die talweite Gästekarte soll überarbeitet werden, nachdem die Renchtal Tourismus GmbH die Arbeit aufgenommen hat. Wer Kurtaxe zahlt, erhält bis dahin noch die bisherige Oberkircher Gästekarte.
Alfred Sester (CDU) regte eine einheitliche Kurtaxe im Bereich der Renchtal GmbH an. OB Matthias Braun will sich deshalb mit den Bürgermeister-Kollegen zusammensetzen. Vertreter aller Fraktionen forderten in einiger Zeit einen Zwischenbericht zum Thema Kurtaxe, um gegebenenfalls noch nachjustieren zu können.
Die Satzung passierte den Rat bei einer Enthaltung von Karl-Heinz Menzel (FWV). Sie gilt nicht nur für die Gäste von Hotels und Privatvermietern, sondern auch für die Besucher des Wohnmobilstellplatzes. Sie sollen die Gebühr wie auch die Parkgebühren an einem Automaten am Stellplatz bezahlen. Da das bisherige Modell nur Münzen annimmt, denkt die Stadt über die Anschaffung eines neuen, kartentauglichen Geräts nach. Ihre Gästecard erhalten die fahrenden Touristen dann unter anderem in der Tourist-Info.
STICHWORT
Gästekarte
Wer Kurtaxe zahlt, erhält in Oberkirch eine Gästekarte. Deren Inhaber können umsonst das Heimat- und Grimmelshausenmuseum besuchen. Sie erhalten laut Hauptamtsleiter Hermann Brüstle ermäßigten Eintritt im Schwimmbad, bei Kulturveranstaltungen, bei Besichtigungen von Betrieben und in einigen gastronomischen Einrichtungen. Die Teilnahme am System Konus gewährt zudem unter anderem freie Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
STICHWORT
Kurtaxe
Oberkirch erhebt ab 1. Januar eine Kurtaxe. Sie refinanziert damit teilweise die Kosten von Einrichtungen und Veranstaltungen, die dem Kur- und Erholungszweck dienen.
Wer sich länger als einen Tag in Oberkirch aufhält, aber nicht als Einwohner gemeldet ist, muss Kurtaxe zahlen. Ausgenommen von der Zahlung sind Bettlägrige, Kinder unter 15 Jahren sowie Kranke und Schwerbehinderte, die keine Einrichtungen oder Veranstaltungen besuchen können. Auch wer sich aus beruflichen Gründen in Oberkirch aufhält, ist befreit. Das gilt auch für Behinderte, die unter gesetzlicher Betreuung stehen oder Teilnehmer einer Behindertenreise sind. Nur die Hälfte der Kurtaxe zahlen Schwerbehinderte.
Auch wer bei Verwandten oder Freunden die Feiertage verbringt, muss nicht zahlen. Die Meldepflicht haben nämlich nur jene Gastgeber, die Personen gegen Entgelt beherbergen.
Touristen müssen in Oberkirch ab dem 1. Januar einen Euro Kurtaxe pro Übernachtung zahlen – egal, ob sie in einem Hotel oder in ihrem Wohnmobil nächtigen.
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