Luft ist rein für aufgewertetes Gewerbegebiet
Heiße Diskussion des Önsbacher Ortschaftsrates um den Bau einer Halle in der Gewerbestraße, die die Firma TMCC errichten will
Für Diskussionen im Önsbacher Ortschaftsrat sorgte am Dienstag das Gesuch der Firma TMCC, in der Gewerbestraße eine Halle zu errichten.
Der Antrag liege vor, berichtete Ortsvorsteherin Christine Rösch, es fehle nur noch das Gutachten zum Brandschutz, das noch geliefert werde Die Fenster des Bebauungsplans werden geringfügig überschritten, von Seiten der Verwaltung wurde empfohlen, das Baugesuch zu akzeptieren. Die Pläne hingen aus, so dass sich die Räte vorab ein Bild vom Bauvorhaben machen konnten.
Die folgende Diskussion entzündete sich an einem Kommunikationsproblem. So begrüßte Reinhard Brenneisen, dass die Ansiedlung der Firma bis zu 100 neue Arbeitsplätze mit sich bringe. Er erinnerte aber daran, zu überprüfen, ob die Produktion mit Geruchs- oder Lärmbelästigungen verbunden sein könnte.
Rösch meinte, es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass es zu Geruchs- oder Lärmbelästigungen kommen könnte. Es handle sich auch um kein Gewerbe, das Emissionen verursacht.
30 Lkw zusätzlich
Der Betrieb werte das Gewerbegebiet weiter auf und schaffe Arbeitsplätze, Richard Braun verwies aber auch darauf, dass im Hinblick auf die Verkehrsbelastung ursprünglich von zehn bis zwölf, zwischenzeitlich aber von bis zu 30 zusätzlichen LKW die Rede ist.
Bei der Anhörung des Ortschaftsrates sei es in erster Linie um die Erweiterung des Gebiets gegangen, betonte Rösch. In einem Gewerbegebiet gelten bestimmte Voraussetzungen im Hinblick auf Belastungen, die erforderlichen Werte werden in diesem Fall eingehalten
Außerdem handle es sich um die Bebauung eines privaten Grundstücks, hier seien die Entscheidungsbefugnisse von Ortschafts- und Gemeinderat anders als bei einer städtischen Fläche. Im Fall von TMCC seien keine Probleme mit der Geruchsbelästigung zu erwarten.
In den Beschlussvorschlag wurde die Formulierung eingefügt, dass die Zustimmung des Rates erst erfolgen wird, nachdem die Verwaltung die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich einer Geruchs- und Lärmbelästigung ausgeräumt hat.
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