Im Stall muss keiner nächtigen
Stadt Oberkirch stellt Obdachlosen eine Notunterkunft zur Verfügung / Kleines Happy End bewirkt
Wer kurzzeitig seine Wohnung verliert, muss nicht unter freiem Himmel schlafen. Die Stadt Oberkirch sorgt dafür, dass Obdachlose ein Dach über dem Kopf, ein warmes Zuhause und fließend Wasser erhalten. Kostenlos ist die Unterbringung freilich nicht.
In einem einfachen Stall, wie vor 2000 Jahren in der jüdischen Stadt Bethlehem, müsste heute in Oberkirch weder ein Kind geboren werden, noch Menschen leben, die von unfreiwilliger Obdachlosigkeit bedroht sind Die Stadt bietet nämlich gezielte Hilfestellung an, wenn Menschen kurzfristig etwa infolge einer Zwangsräumung kein Dach mehr über dem Kopf haben. Darauf verweisen Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps und Günter Bätzler vom Sozial- und Ausländeramt.
Vor drei Jahren, denkt Bätzler an ein besonderes Erlebnis zurück, habe man einer allein erziehenden Frau genau drei Tage vor Weihnachten geholfen, die Unterbringung in der Obdachlosenwohnung der Stadt zu ersparen. In Zusammenarbeit mit der Kommunalen Arbeitsförderung des Ortenaukreises sei damals eine zeitweise Übernahme der Mietschulden durch ein kurzfristiges Darlehen ermöglicht worden. Hier habe sich gezeigt, dass die frühzeitige Beratung hilft.
»Zunächst klären wir, ob und wie der jeweiligen Notlage begegnet werden kann«, erläutert Christoph Lipps das Ziel, möglichst schnell wieder den Weg zu einem eigenständigen Leben zu eröffnen. Nach seiner Auskunft ist die Stadt als Ortspolizeibehörde verpflichtet, grundlegende Rechte und Lebensgüter eines von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen zu schützen. Das beinhalte auch, unter Umständen eine einfache Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
»Im Wesentlichen brauchen wir ein Dach über dem Kopf, Wärme und die Möglichkeit, sich zu waschen«, macht der Ordnungsamtsleiter klar, dass die Unterkunft nur zur Überbrückung ist und keine komfortablen Bedingungen erwartet werden können. Die Unterbringungspflicht der Stadt gelte allerdings nur dann, schränkt Lipps ein, wenn der Betroffene seine Obdachlosigkeit nicht mit eigenen Mitteln beenden kann. »Wer das Geld dazu hat, kann auch ein Zimmer in einem Gasthof mieten.«
Menschen, die auf der Straße und unterwegs leben wollen, fallen ebenfalls nicht unter den Obdachlosenparagrafen, sie erhalten Unterstützung durch das Offenburger Ursulaheim. Wer wegen Ärgers in der Familie oder infolge häuslicher Gewalt ausziehen will oder muss, wird, nicht durch die Stadt untergebracht. Wer kann, muss sich selbst um eine Unterkunft bemühen. Bei Jugendlichen seien die Eltern eventuell im Zusammenwirken mit dem Jugendamt gefordert, Lösungen zu finden.
Drei Wohnungen
Zur Unterbringung hat die Stadt Wohnungen in der Appenweierer Straße, im Waldweg und in der Renchtalstraße in Nußbach. Günter Bätzler, der seitens des Sozialamts zuständig ist, kennt die mit den Unterbringungen verbundenen Schwierigkeiten. »Ich muss schon regelmäßig schauen, ob alles in Ordnung ist«, erklärt er.
Sei am Anfang wichtig, rasch für Unterbringung zu sorgen und eventuell auch Kontakt zum Möbellager des Caritasverbands herzustellen, so müsse er auch darauf achten, dass die Wohnungen in einem ordentlichen Zustand bleiben. Erfahrungsgemäß tendierten manche der Bewohner zu enormer Sammelleidenschaft und achteten relativ wenig auf mäßigen Verbrauch von Wasser und Strom. Der regelmäßige Kontakt trage auch dazu bei, dass wenig Ärger mit der Nachbarschaft entsteht, weiß Bätzler.
Ist der Aufenthalt zu Ende, stellt die Stadt eine Rechnung. »Das Zimmer der Stadt kann nicht umsonst sein«, meint Lipps und weist darauf hin, dass Oberkirch eine Entschädigung von 239 Euro pro Monat und Zimmer einschließlich Wasser, Strom und Heizung verlangt. Wenn ein Zimmer von zwei Bewohnern belegt ist, dann reduziert sich der Preis um die Hälfte. Den 130 000 Euro an Ausgaben für den Erhalt der Unterkünfte stehen so immerhin auch 90 000 Euro an Einnahmen im Haushalt der Stadt gegenüber.
STICHWORT
33 Obdachlose
Derzeit sind in Oberkirch 33 Personen in einer städtischen Obdachlosenwohnung untergebracht. Meist bleiben sie circa zwei bis drei Monate, spätestens nach einem halben Jahr muss die Unterbringung jedoch beendet sein.
Sozialamtsmitarbeiter Günter Bätzler und Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps kümmern sich in Oberkirch um die Obdachlosenunterkünfte.
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