Geschäftsmann (39) wird aus Geldnot straffällig
Acherner Kaufmann ist Krankenkasse über 4000 Euro schuldig geblieben
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden gegen einen 39-jährigen Kaufmann aus Achern war deutlich abgefasst, so dass es gestern vor dem Amtsgericht Achern eigentlich keine Diskussionen mehr gab. Es ging lediglich um die Höhe der Strafe
Richter Michael Tröndle verhängte wegen Unterschlagung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen in sieben Fällen zu Ungunsten einer Krankenkasse eine Strafe von 200 Tagessätzen zu 30 Euro. 6000 Euro sind für den Verurteilten viel Geld, da er ohnehin bei der Krankenkasse noch mit 4054 Euro in der Kreide steht.
Staatsanwältin Nicole Sucher warf dem Angeklagten vor, von März bis September 2009 die Beiträge zur Sozialversicherung nicht an die Krankenkasse abgeführt zu haben. Dabei handelt es sich um eine Summe von rund 4000 Euro.
Zu knapp bei Kasse
Der 39-Jährige räumte den Vorwurf ein und wies darauf hin, dass seine Firma sehr knapp bei Kasse gewesen sei. Er habe noch andere Zahlungen tätigen müssen, so dass das Geld einfach nicht ausgereicht habe. Die 26-jährige Angestellte, die noch immer beim Angeklagten beschäftigt ist, gab als Zeugin an, dass sie von der Nichtabführung nichts gewusst habe. Sie sei zwar mal von der Krankenkasse angeschrieben worden, doch diese habe nur wissen wollen, ob das Arbeitsverhältnis noch bestehe.
Ein Angestellter der Krankenkasse bestätigte als Zeuge, dass die Forderung von 4054 Euro bis heute offen steht.
Strafen zusammengelegt
Die Staatanwältin forderte eine Strafe von 130 Tagessätzen. Da das letzte Urteil des Amtsgerichts Achern vom 9. Februar über 90 Tagessätze zu 50 Euro noch nicht bezahlt ist, bestehe eine Gesamtstrafenbildung von 170 Tagessätzen zu 30 Euro. Im Urteil legte der Richter die beiden Strafen zusammen und erkannte auf 200 Tagessätze zu 30 Euro. Wie der Verurteilte die Gesamtstrafe bezahlen will, kam nicht zur Sprache.