Frage war: Rücksichtslos oder fahrlässig?
Rentner aus Zusenhofen wegen Unfall vor Gericht / Fünf Zeugen wurden wieder nach Hause geschickt
Das gibt es selten. Sechs Zeugen waren vom Amtsgericht Oberkirch zur Aussage über einen Unfall geladen worden. Nur einer wurde vernommen. Fünf wurden wieder nach Hause entlassen, ohne dass sie zum Unfall ausgesagt hatten. Dieser hatte sich am 26 Juni 2004 auf der Straße zwischen Ulm und Erlach ereignet. Ein Rentner aus Zusenhofen hatte in der engen Hohlgasse vier Radler überholt, als ihm von einer Kuppe herab eine 22-jährige Autofahrerin entgegenkam. Der Rentner war noch nicht nach rechts eingeschert, so dass es zur Kollision kam. Die Fahrerin trug Knochenanrisse und Prellungen davon, die ihr drei Tage Krankenhaus und vier Wochen Arbeitsunfähigkeit einbrachten.
Vor Gericht ging es in erster Linie darum, ob der Rentner rücksichtslos oder fahrlässig gehandelt habe. Angesichts seiner sonst blütenweißen Weste (»Ich habe noch keinen Strafzettel gekriegt«) neigte man Letzterem zu, wobei der Verteidiger des Rentners auch der Autofahrerin eine Teilschuld zuschob. Sie sei reichlich flott gefahren und habe nicht gebremst, sagte er. Schließlich einigten sich Staatsanwalt, Verteidiger und Richterin Stefanie Riggert, den Unfall auf Fahrlässigkeit zurückzuführen. Für den Rentner bedeutete dies eine Geldauflage von 400 Euro ohne weitere Nebenfolgen. Unter Umständen hätte ihm auch ein Fahrverbot blühen können.
Die entlassenen Zeugen waren übrigens die Radler und ein Polizist. Man hatte sie nicht gebraucht. Lediglich die geschädigte Autofahrerin wurde zum Geschehen vernommen.