Feuerwerk gehört nicht in Kinderhände
Gewerbeaufsicht warnt vor den Gefahren vieler Knaller und Raketen / Heute beginnt der Verkauf.
Heute ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern freigegeben. Gezündet werden dürfen diese Artikel allerdings nur am 31. Dezember und am 1. Januar Da die Silvestertradition auch Gefahren in sich birgt, weist das Amt für Gewebeaufsicht im Landratsamt Ortenaukreis auf den sachgemäßen Umgang mit Silvesterkrachern und Feuerwerkskörpern hin.
Dieser beginne bereits beim Verkauf, erklärt Matthias Konrad vom Amt für Gewerbeaufsicht. »Wer Raketen und Böller der Klasse II an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft, handelt in höchstem Maße unverantwortlich«, so Konrad. Trotz aller Warnhinweise würden immer noch gefährliche Feuerwerkskörper unerlaubterweise in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen. Er kündigte an, den Verkauf und die Lagerung pyrotechnischer Gegenstände in den Verkaufsstellen verstärkt zu kontrollieren.
Um Schäden zu vermeiden, macht die Offenburger Behörde auf einige wichtige Regeln aufmerksam: Es sollten nur pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden, die mit dem in Deutschland notwendigen Zulassungszeichen BAM-PI oder BAM-PII und jeweils einer vierstelligen Nummer versehen sind. Konrad warnt ausdrücklich davor, Feuerwerkskörper selbst herzustellen, an gekauften herumzubasteln oder Blindgänger nochmals zu zünden. »Raketen und Böller sind kein Spielzeug. Und wer es um Mitternacht krachen lassen möchte, sollte besser nüchtern bleiben«, so Konrad weiter.
Jedes Jahr kommt es zu Brandwunden im Gesicht, an den Händen oder Trommelfellverletzungen. Auch Zimmerbrände, ausgelöst durch unsachgemäßes Abbrennen von Tischfeuerwerken oder Raketen, die durch geöffnete Balkontüren oder Fenster in Wohnungen gelangen, führen immer wieder zu hohen Sachschäden. Wer unsicher ist, was er verkaufen oder lagern kann, erhält Infos bei der Gewerbeaufsicht im Landratsamt Ortenaukreis unter •
07 81/80 59 907.