Faustschlag aus Rache ins Gesicht
Freundin eines 20-jährigen Oberkirchers in Online-Netzwerk beleidigt/ Angeklagter: »Hätte andere Lösung finden müssen«
Weil seine Freundin im Schüler-VZ aufs Derbste beleidigt wurde, rächte sich ein 20-jähriger Oberkircher auf seine eigene Weise. Er fuhr nach Fautenbach und verpasste dem Kontrahenten einen Faustschlag ins Gesicht. Im Nachhinein bereute er seine Tat jedoch.
Wegen einer schwachen Form der Selbstjustiz musste sich kürzlich ein junger Mann aus Oberkirch vor dem Amtsgericht verteidigen. Ihm wurde vorgeworfen, am 27. Januar, gegen 21 Uhr, zur Wohnung des Geschädigten nach Fautenbach gefahren zu sein Als er dort ankam, soll er seinem Opfer, das vor dem Haus an seinem Wagen stand, nach einem kurzen Wortgefecht unvermittelt und ohne erkennbaren Grund mit der Faust direkt ins Gesicht geschlagen haben. Übrig blieben Risswunden – sowohl an der oberen, als auch an der unteren Lippe.
»Es war nicht in Ordnung, was ich gemacht habe. Im Nachhinein hätte ich eine andere Lösung finden müssen«, erklärte der Angeklagte. Doch was war geschehen, dass der 20-Jährige dermaßen aggressiv geworden war? Seinen Aussagen zufolge soll der junge Mann – den er selbst nur vom Sehen kannte – seine Freundin im Online-Netzwerk Schüler-VZ aufs Übelste beleidigt und angefeindet haben.
Diese »dummen Kommentare« wollte der junge Mann nicht auf sich sitzen lassen, sondern die Sache vor Ort klären. Ein Kumpel, der die Anschrift des Geschädigten kannte, begleitete ihn. Zuerst habe er ihn nur »normal« zur Rede stellen wollen. »Solche Leute schreiben viel, aber wenn ihnen jemand gegenübersteht, sind sie auf einmal ganz anders. Ich wollte ihm nicht aufs Maul hauen.«
Doch als sein Kontrahent nur meinte, er habe keine Zeit, solle sich verpissen und sich nicht einmischen, habe sich das alles hochgeschaukelt und er habe zugeschlagen. Der Verletzte sei daraufhin in sein Auto gestiegen und weggefahren. Später habe dieser ihn angezeigt
Kontakt habe er seit dem Tag keinen mehr gehabt, aber es gab auch nie eine Schmerzensgeldforderung, erzählte der Oberkircher.
Keine Überraschung
Staatsanwalt Biehlman war wenig überrascht, dass die Sache so eskaliert ist. Die Erklärung sei »schön und recht«, aber dies würde die Tat trotzdem nicht rechtfertigen. Somit blieb für ihn nur das Plädoyer, den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 30 gemeinnützigen Arbeitsstunden zu verurteilen. Zugute kämen ihm bei der Suche nach einem Strafmaß sein Geständnis und seine Entschuldigung.
Da es sich, laut Staatsanwalt, um eine jugendtypische Verfehlung (»Verletzter Stolz, Hochschaukeln und Eskalation«) handelte, könne man noch nach dem Jugendstrafrecht urteilen. Dieser Einschätzung pflichtete auch Richterin Riggert bei und verurteilte den 20-Jährigen schließlich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 25 Arbeitsstunden, die ihm vom sozialen Dienst in Offenburg noch zugeteilt werden. Im Gegensatz zu einer früheren Verhandlung käme ihm zugute, dass er dieses Mal nicht alles abstreite und dazu stehe, was er ausgefressen habe, so die Richterin. Erwachsenenstrafrecht wollte die Richterin jedoch nicht anwenden, auch wenn der Angeklagte einen geradlinigen Entwicklungsverlauf mit Schule und Ausbildung vorweisen könne. Trotzdem lasse diese Tat noch eine gewisse Unreife erkennen. Es sei ja löblich, dass der junge Mann seine Freundin verteidigen wollte, aber eigentlich sollte man bei solchen Sachen einfach »drüber stehen und den anderen am besten ignorieren.«
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