Die Bestattungsgebühren erhöhen sich auch in Ödsbach

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Ödsbacher Ortschaftsrat stimmte neuer Satzung für den Friedhof zu / Erweiterung beginnt

Ab Januar 2011 werden Bestattungen auch in Ödsbach teurer: Am Mittwochabend beschloss der Ortschaftsrat, die Gebührensätze in einem Zwei-Stufenplan zu erhöhen. Zudem stimmten die Räte einer Neufassung der Friedhofsordnung zu.

 

Nachdem Ringelbach bereits in der vergangenen Woche über eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Bestattungs- und Friedhofsgebühren sowie der Friedhofsordnung beriet (wir berichteten), beschäftigte sich nun auch der Ortschaftsrat Ödsbach öffentlich mit diesen Themen Ortsvorsteher Karl Gieringer gab zunächst bekannt, dass die Erweiterung des Ödsbacher Friedhofes noch in dieser Woche beginnen sollte. Ursprünglich war der Baubeginn für Oktober angedacht.
Einer Neufestsetzung der Gebührensätze stimmte der Ortschaftsrat bei zwei Enthaltungen mehrheitlich zu. Die Gebühren waren 2003 letztmals geändert worden. In zwei Stufen werden die Gebühren für Bestattungen, Urnenbeisetzungen oder Grabnutzung zum 1. Januar 2011 und 1. Januar 2013 erhöht, in den Ortschaften um durchschnittlich um 30,2 Prozent. Ziel sei es, so Annette Schneider von der Stadtkämmerei, die Grabplatzgebühren im gesamten Stadtgebiet anzugleichen, da diese noch nicht vereinheitlicht seien.
Defizit verringern
In den Jahren 2002 bis 2009 hatte die Stadt laut Schneider nur gut die Hälfte der Kosten im Bestattungswesen decken können. Defizit jährlich: 200 000 Euro. Das Regierungspräsidium Freiburg mahnte bei der Haushaltsgenehmigung eine Anhebung des Kostendeckungsgrades im Bereich des Bestattungswesens an.
Deshalb erstellte die Verwaltung eine Gebührenkalkulation, der man die Rechnungsergebnisse 2005 bis 2008 zugrunde legte. Der Kostendeckungsgrad soll nach der Erhöhung in der Kernstadt 70, in den Ortschaften 60 Prozent betragen.
Ortschaftsrat Walter Bühler sieht mit der doch »heftigen Erhöhung« der Gebühren ein großes Problem vor allem auf finanzschwache ältere Menschen zukommen

Laut Christoph Lipps, Leiter des Ordnungsamtes, sei man in Oberkirch im Vergleich zu anderen Kommunen immer noch »recht günstig«.
Zugestimmt hatte der Ortschaftsrat auch einer Änderung der Friedhofsordnung. Die bisherige entspräche, so Lipps, nicht mehr der aktuellen Fassung der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg. Gesetzliche Änderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, des Bestattungsgesetzes und des Kommunalabgabegesetzes machen eine Anpassung notwendig.
Mehr Übersichtlichkeit
Mit der Anpassung der Friedhofsordnung wolle die Stadt Oberkirch nach Aussagen von Lipps, zur Rechtssicherheit beitragen. Weitere Ziele: ein übersichtlicherer Aufbau und der Verzicht auf Bestimmungen, die in der Praxis keine Relevanz haben.
Lipps: »Die Ordnung soll die Unantastbarkeit der Totenruhe und die Würde des Friedhofes sicherstellen.«

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Eine neue Gebühren- und Friedhofsordnung gilt ab Januar für den Friedhof Ödsbach

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Veröffentlicht in Ödsbach

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