Berechnung ist ein Wechselspiel
Gemeinde Sasbach lässt Beitragsobergrenze für Abwasser, Klärwerk und Wasserversorgung ermitteln
Sasbacher Gemeinderäte befürworten einhellig die neuen Beiträge für Abwasser und Wasser.
Bürgermeister Wolfgang Reinholz verdeutlichte im Sasbacher Gemeinderat am Montag, weshalb auch die Gemeinde Sasbach eine Globalberechnung zum Abwasserbeitrag für den öffentlichen Abwasserkanal, den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerkes und die Wasserversorgung durch die Firma Allevo Kommunalberatung vornehmen ließ.
Die fachliche Seite mit Berechnungsmethode und Ergebnis erläuterte Annette Westenberger, die letzte Überarbeitung der Globalberechnung der Gemeinde Sasbach erfolgte im Jahre 2001.
Die Globalberechnung ermittelt die höchstzulässige Obergrenze für die Beitragzahlungen für Abwasser, Klärwerk und Wasserversorgung, die von den Eigentümern beim erstmaligen Anschluss oder bei Änderungen auf den Grundstücken zu entrichten sind. Die jetzt ermittelte Obergrenze ist für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgelegt, nach fünf Jahren beziehungsweise nach umfangreichen Änderungen wie größere Bauvorhaben oder Herausnahme von Bauflächen sollte die Berechnung gegebenenfalls betrachtet und überarbeitet werden, so Westenberger.
Während die Beiträge eine einmalige Zahlung der Eigentümer an die Gemeinde darstellen, sind die zu entrichtenden Gebühren etwa für das Abwasser und den Trinkwasserbezug für die laufenden Kosten der Gemeinde. Westenberger zeigte die rechtliche Begründung und die komplexe Methode zur Berechnung der Beitragsobergrenze auf, wobei sich die Gemeinde Sasbach bei der Berechnung für den Maßstab Grundstücksfläche mal Nutzungsfaktor entschied. Die Ermittlung des Beitrages etwa für das Abwasser erbrachte umlagefähige Kosten in Höhe von neun Millionen Euro sowie aktuelle und geplante Bauflächen von 263 Hektar. Die Kosten geteilt durch die Flächen ergibt den Betrag von 3,43 Euro (bisher 3,19 Euro) pro Quadratmeter Nutzfläche. Beim Klärbeitrag wurden 1,13 Euro (bisher 0,98 Euro) pro Quadratmeter ermittelt, bei der Wasserversorgung 1,91 Euro pro Quadratmeter (bisher 1,64 Euro).
Wichtig war der Hinweis von Ambros Bühler, dass die bereits vorgenommen und bezahlten Anschlüsse von der neuen Berechnung ausgeschlossen sind und diese ab dem 1. Januar 2011 nur die künftigen Maßnahmen betrifft. Westenberger legte auch dar, dass es sich bei der Berechnung immer um ein Wechselspiel handle, um die 100 Prozent Kosten gerecht und kostendeckend für die Gemeinde auf die Bürger und Eigentümer zu verteilen.
Die Gemeinderäte befürworteten aufgrund der neuen Globalberechnung einstimmig die Änderung der Abwassersatzung und der Satzung für die Wasserversorgung.
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