Zusenhofen besteht auf Urnenwand

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps riet vom Vorhaben ab / Ortschaftsrat stimmt Neufassung der Friedhofsordnung zu

Einen hohen Beratungsbedarf hatte am Dienstag der Ortschaftsrat Zusenhofen bei der Neufassung der Friedhofsordnung. Erst mit der Aufnahme eines Zusatzantrags zur Erweiterung der Art von Grabstätten stimmte der Rat mehrheitlich dem Erlass der Neufassung zu.

 

Dass die zuletzt im November 2002 geänderte Friedhofsordnung der Stadt Oberkirch nicht mehr der aktuellen Fassung der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg entsprach, liegt auf der Hand, zumal die Mustersatzung im Jahr 2009 wegen der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der damit erforderlichen kommunalen Normenprüfung geändert wurde. Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps nannte als Ziele der Neuordnung Rechtssicherheit, Transparenz, Deregulierung. Verwaltungstechnisches Ziel ist, dass die Friedhofsverwaltung zum Ordnungsamt gebündelt werden soll. Akribisch, aber schwerpunktsmäßig, schlüsselte Lipps die wichtigsten Paragrafen des umfangreichen Werks auf. Bei der Rubrik »Grabstätten«, Paragraph 12, Absatz 2, hakten Ortschaftsräte ein und bissen sich fest. Bei den diversen Arten von Grabstätten, die zur Verfügung gestellt werden sollen, wünschte Hansjörg Schmieder als weiteren Punkt den Zusatz »Urnengräber, soweit vorhanden« mit aufzunehmen. Hintergrund ist, dass die Ortschaft Zusenhofen bei der geplanten Erweiterung der Leichenhalle eine Urnenwand als geeignete Bestattungsart mit vorsieht.
Daher wollten sich Ortschaftsräte quer durch alle Fraktionen diese Option offen halten und in der Neufassung der Friedhofsordnung verankert wissen. Ordnungsamtsleiter Lipps sah indessen keine Notwendigkeit, dem Ansinnen stattzugeben, zumal das Bedürfnis der individuellen Trauerbewältigung an einer Urnenwand nicht gegeben sei. Außerdem führte er ins Feld, dass eine Urne nicht für alle Zeiten in der Wand belassen werden dürfte; eine Zweitbestattung sei erforderlich und die koste zusätzlich Geld. Wenn der Ortschaftsrat eine Urnenwand wünsche, müsse er in Vorleistung treten

Auch machte er dem Rat keine Hoffnung, dass dieser Vorschlag von Verwaltungsseite befürwortet werde. Letztlich entscheide jedoch der Gemeinderat darüber. Lipps empfahl als Alternative, ein gärtnerbetreutes Grabfeld einzurichten, das den Wünschen der Angehörigen mehr entspreche als die Urnenwand.
»Soweit vorhanden«
Die Urnenwand wurde von Sabine Feger und Tanja Weinzierle auch wegen des geringen Pflegeaufwands favorisiert. Ortsvorsteher Peter Müller plädierte für die vorliegende Fassung der Verwaltung und hob auf die Möglichkeit einer jederzeitigen Novellierung der Satzung ab, wie dies Lipps bestätigte. Hansjörg Schmieder ließ aber nicht locker und forderte, den Passus »Urnengräber, soweit vorhanden« zur Weiterberatung im Gemeinderat aufzunehmen. Mit fünf Ja-, zwei Neinstimmen (Peter Müller, Konrad Müller) und zwei Enthaltungen passierte Schmieders Antrag das Gremium. Unter dieser Prämisse stimmte der Ortschaftsrat dem Erlass der Neufassung der Friedhofsordnung in der geänderten Fassung zu.

STICHWORT
Friedhofs- und Bestattungsgebühren
In Sachen Friedhofsgebühren und Neufassung der Bestattungsgebühren ist das geplant: Bei der angestrebten Kostendeckung von 70 Prozent bei den Friedhöfen der Ortschaften liegen die Gebühren in den Ortschaften bei den Wahlgräbern und Urnenwahlgräbern deutlich niedriger als in der Kernstadt. Bei den Grabnutzungsgebühren soll ein Zweistufenmodell bis 2013 in Kraft treten, um die Gebührenerhöhungen moderat zu halten. Bei der Berechnung der einzelnen Grabnutzungsgebühren stieß Hansjörg Schmieder auf vermeintliche Ungereimtheiten bei den prozentualen Angaben der Deckungskosten. Er sah in dem Zahlenwerk sogar eine Ungleichbehandlung der Ortschaften. Zur Nachprüfung forderte er das Kalkulationsprogramm schriftlich an. Auch forderte er die Aufschlüsselung der Ausgaben, um im Rat über Einsparungen beraten zu können. Als Vorschlag gab Schmieder Ordnungsamtsleiter Lipps mit auf den Weg, die Verwaltung möge die Gebührenerhöhung so splitten, dass nicht in einem Jahr ein voller Gebührenschub auf den Bürger zukomme.
Mit sechs Ja-, einer Nein-stimme (Petra Fischer) und zwei Enthaltungen wurde die Gebührenordnung abgesegnet. Annette Schneider von der Stadtkämmerei hatte die Gebührenordnung vorgestellt.

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Ab 2011 werden auch in Zusenhofen die Friedhofs- und Bestattungsgebühren erhöht. Der Ortschaftsrat stimmte zu, äußerte aber den Wunsch auf eine Urnenwand.

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Veröffentlicht in Zusenhofen

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