Stadt Oberkirch dröselt Abwasserkosten auf
Gesplittete Gebühren sollen ab 1. Januar gelten / Noch einige Fragen offen
Wie alle Gemeinden in Baden-Württemberg muss Oberkirch nach einem Gerichtsurteil die gesplitteten Abwassergebühren einführen. Als Starttermin ist laut Bürgermeister Franz Müller der 1. Januar 2011 anvisiert.
Bisher waren die Abwassergebühren einzig auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs berechnet worden. Künftig muss die Stadt bei der Kalkulation zwischen den Kosten für die Abwasserentsorgung und der Niederschlagswasserentsorgung unterscheiden Erstere Kosten werden wie gehabt auf den Frischwasserverbrauch umgelegt, während für letzteres die versiegelten Flächen der Grundstückseigentümer herangezogen werden. Um die dafür nötigen Daten zu gewinnen, plant die Stadt eine Befliegung des Gebietes. Die Eigentümer müssen dann nur noch auf einem Luftbild eintragen, womit die betroffenen Flächen bebaut oder gepflastert sind.
Müller kann die Kosten aus dem Abwasserbereich derzeit noch nicht in Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkoste aufschlüsseln. Erfahrungswerte von Gemeinden aus anderen Bundesländern, welche die gesplitteten Abwassergebühren schon länger eingeführt hatten, zeigten aber laut dem Bürgermeister folgendes: Die Beseitigung des Abwassers ist rund dreimal so teuer wie die des Niederschlagswassers und macht 75 Prozent der Gesamtkosten aus.
Trennsysteme kommen
Das Abwasser von Oberkirch wird in der Kläranlage in Oberkirch bzw. Renchen in einem aufwendigen Verfahren geklärt (mehr Details dazu auf der sechsten Lokalseite). Das Niederschlagswasser durchläuft diesen Prozess nicht und wird über den Regenüberleiter ans Gewässer abgegeben, so Bauamtsleiter Peter Bercher.
Möglich ist dieses Verfahren aber nur, wo in der Kanalisation Trennsysteme eingerichtet sind. Die Stadt ist daher bemüht, bei Umbaumaßnahmen (wie jüngst in Nußbach) in der Kanalisation Trennsysteme einzurichten
In Neubaugebieten sind ohnehin – von begrenzten Ausnahmen abgesehen – nur Trennsysteme zugelassen. Ihr Vorteil laut Bercher: Die Stadt spart sich die Klärung des Regenwassers, das eigentlich gar nicht geklärt werden müsste. Und die Kläranlage wird entlastet.
Aus diesem Grund muss die Stadt auch darauf achten, dass die Kanalnetze dicht sind: Das Abwasser, das geklärt werden muss, besteht nämlich nicht nur aus dem Schmutzwasser von Haushalten und Industrie, sondern auch aus Schmutz- und Oberflächenwasser, das durch undichte Stellen in die Kanalisation einsickert.
Wie wird das Schmutzwasser in der Oberkircher Kläranlage gesäubert? Diese Frage klären wir auf der 6. Lokalseite auf.
STICHWORT
Abwasser ist sowohl das durch Gebrauch verunreinigte Wasser, als auch das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser sowie das anfallende Fremdwasser, dass in die Kanalisation durch bauliche Schäden eintritt.
Abwässer werden in der Kanalisation gesammelt und transportiert, in Deutschland praktisch immer in Kläranlagen behandelt und danach wieder in als Vorfluter dienende Gewässer eingeleitet.
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Abwasser im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009) bestimmt.
Danach ist Abwasser das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Quelle: Wikipedia
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