Ordnungsamtsmitarbeiter hatten bei verdachtsunabhängigen Hausbesuchen kaum Beanstandungen
Oberkirchs Waffenbesitzer halten sich an die neuen Regeln zur Waffenlagerung. 20 von ihnen hat die Stadt bisher zu Hause kontrolliert. Dabei gab es laut Ordnungsamtsmitarbeiter Wolfgang Roll nur minimale Beanstandungen.
Einmal im Monat gehen Wolfgang Roll und ein weiterer Mitarbeiter des Oberkircher Ordnungsamts auf Hausbesuch bei Jägern, Sportschützen und Waffensammlern. Sie kontrollieren, ob diese ihre Waffen korrekt lagern. Das können die Waffenbehörde der Großen Kreisstädte bzw des Landratsamts (für die übrigen Kommunen) seit einem Jahr auch verdachtsunabhängig tun. Möglich macht es die Novellierung des Waffengesetzes, in der die Lagerung von Kurz- und Langwaffen in entsprechenden Stahlschränken minutiös geregelt ist. Munition und Waffen sind getrennt zu lagern. Das ist auch einer der wenigen Punkte, die Roll bei Einzelfällen bemängeln musste. Bei den 20 Kontrollen war »zu 99,9 Prozent alles in Ordnung«. Es habe nur minimale Beanstandungen gegeben. Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden aber nicht eingeleitet.
Keine Verfahren
Das neue Gesetz soll laut Ordnungsamtsleiter Christoph Lipps ausschließen, dass Unbefugte Zugriff zu den Waffen bekommen. »Die Waffenbesitzer sollen sensibilisert werden.« Spätestens seit dem Amoklauf von Winnenden Anfang 2009 ist dieses Thema aktuell. Dort hatte ein 17-Jähriger 15 Menschen und sich selbst mit den Waffen seines Vaters
erschossen, die dieser unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, so den Amoklauf erst möglich gemacht zu haben.
Besuch angekündigt
Jene Tat war auch ein Anlass für die Novellierung des Waffengesetzes, die dem Ordnungsamt nun die Kontrollen ermöglicht. Fünf Waffenbesitzer pro Tag schafft Roll beim Kontrollgang – das aber auch nur, weil er seinen Besuch einen Tag zuvor telefonisch anmeldet
Ein Vorgehen, dass sogar das Regierungspräsidium empfohlen hat, um den Aufwand im Rahmen zu halten – sonst würden die Kontrolleure oft vor verschlossenen Türen stehen. Der Anruf dient nur bedingt als Warnung: »Ein Tag reicht nicht aus, um sich einen neuen Waffenschrank zu beschaffen.« Beanstandungen gebe es am ehesten bei sogenannten Altbesitzern, die Waffen geerbt haben und in der Handhabung nicht geübt sind. Bei Jägern und Sportschützen gebe es keine Probleme.
Hat Roll trotzdem das Gefühl, dass etwas nicht stimmt, kommt es kurz darauf zu einem zweiten Besuch. Diese verdachtsabhängige Kontrolle wird nicht angekündigt. Die einzigen ihrer Art richteten sich bisher aber gegen Waffenbesitzer, die zwar einen Schrank besitzen, den entsprechenden Nachweis aber nicht pünktlich vorgelegt hatten. Lipps: »Die Waffen waren aber ordnungsgemäß aufbewahrt.«
Lesen Sie auf der sechsten Lokalseite, wie sich das verschärfte Waffengesetz für Oberkirchs Schützen und Jäger auswirkt.
STICHWORT
Weniger Waffen
Die Zahl der Waffenbesitzer in der Verwaltungsgemeinschaft Oberkirch/Renchen/Lautenbach ist durch die Novellierung des Waffengesetzes zurückgegangen. 479 Waffen sind bis Ende 2009 beim Oberkircher Ordnungsamt abgegeben worden. Registriert sind aktuell 504 Besitzer mit 2468 Waffen. Vor einem Jahr hatte die Stadt die Zahl der Waffenbesitzer noch auf 1050 geschätzt.
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