Im Rechtsstreit um Krähenjagd

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Manfred Just ein / Naturschützer glaubt an Straftat

Im Rechtsstreit um die Krähenjagd am 23. Juli 2009 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Kreisjägermeister Manfred Just ein. Eingeleitet wurde es durch eine Anzeige des Oberkircher Naturschützers Christoph Münch.

 

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren gegen Manfred Just, Kreisjägermeister und Jagdpächter in Zusenhofen, wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingestellt Ebenfalls eingestellt wurde das zivilrechtliche Verfahren, das Just im Gegenzug durch seine Anzeige gegen seinen Widersacher Christoph Münch eingeleitet hatte. Der Jäger warf dem Naturschützer darin »Verleumdung, üble Nachrede, und Irreführung der Justiz wider besseren Wissens« vor.
Verstöße
Beendet ist der Zwist zwischen Naturschützer und Jäger damit jedoch nicht. Christoph Münch möchte die Staatsanwaltschaft mit neuen Aspekten des Sachverhalts dazu bewegen, das Verfahren wieder aufzunehmen. Außerdem beschäftigt sich die Bußgeldbehörde mit dem zweiten Vorwurf des Naturschützers gegen den Jäger: dem Verstoß gegen
das Bundesnaturschutzgesetz, das eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Naturschützer Christoph Münch hatte über eine Berichterstattung der Jägervereinigung Offenburg auf der vereinseigenen Internetseite im Januar 2010 über die Krähenjagd am 23. Juli 2010 auf Gemarkung Zusenhofen erfahren.
Mit Schrot hatten die »Jungen Jäger« in Begleitung von Kreisjägermeister Manfred Just 31 Krähen erlegt. Um wel-
che Krähenart es sich handelte, wurde im Artikel nicht erwähnt. Doch dies ist nun der Streitpunkt.
Der Naturschützer und Ornithologe Münch hat keine Zweifel daran, dass unter den erlegten Vögeln überwiegend, beziehungsweise nur streng geschützte Saatkrähen waren. Er hatte beobachtet, dass sie jährlich nach dem Flüggewerden der Jungvögel in großen Trupps von 200 bis 300 Individuen zum gemeinsamen Übernachten den Binzigwald, einem kleineren Waldbereich am Ortsrand von Zusenhofen, aufsuchen. In der Abenddämmerung seien sie, so vermutet Münch, von den Jägern überrascht worden. Die Rabenkrähe als streng territoriale Art gebe es in Zusenhofen dagegen nur in begrenzter Zahl.
Dem widerspricht Manfred Just. Die Jäger hätten am 23. Juli 2009 auf einen großen Trupp von jungen Rabenkrähen geschossen, die von der Schlachtabfallanlage bei Müllen angelockt wurden. Die Tiere seien begutachtet und auf die Strecke gelegt worden. Fünf Zeugen könnten bestätigen, dass es sich ausschließlich um Rabenkrähen handelte. Nach einer Verordnung der Landesregierung dürfen zum Schutz der heimischen Tierwelt oder zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher Schäden Rabenkrähen außerhalb der Brutzeit vom 15. März bis 15. Juli getötet werden. Derartige Gründe lagen laut Manfred Just vor. Ein Landwirt beklagte Verluste seines jungen Pflanzguts durch die hungrigen Schnäbel der Krähen.
Abwartend
2010 erhielt Manfred Just neun Aufforderungen, Krähen auf Antrag von betroffenen Landwirten zu schießen. Doch die Flinte rührte er nicht an, so lange ihm der Ausgang des Strafverfahrens nicht bekannt war. »Der Landesjagdverband wartete mit mir das Ergebnis ab«, erzählt Just. Erst jetzt könnten die Jäger sicher sein, »dass Recht gelte«. Die betroffenen Landwirte zeigten nicht immer Verständnis, bedauert Just, der eine Jagd auf Krähen für sinnvoll hält. »Ich bin sicher, dass wir mit dem Abschuss die Population beeinflussen können«, erklärt er. Dass die Population steigt, ist nicht nur eine Vermutung des Jägers, sondern auch eine Feststellung von Wendelin Obrecht, Vorstandsvorsitzender des Obstgroßmarktes Mittelbaden. Krähen beschädigten reife Früchte durch Anpicken, außerdem rissen sie Setzlinge aus dem Ackerboden.
Rabenkrähen seien jedoch nicht nur eine Gefahr für die Landwirtschaft, sondern auch eine Gefahr für die Natur, erklärt der Zusenhofener Jagdpächter. Zu ihrem Speiseplan zählen auch Singvögel, Vogel­eier und junge Wirbeltiere, wie Hasen. Just schreibt es den Rabenkrähen zu, dass es auf Gemarkung Zusenhofen nur noch wenige Fasane gibt.

HINTERGRUND
Anzeige gegen Just
Im Januar 2010 erstattete der Oberkircher Naturschützer Christoph Münch Anzeige gegen Kreisjägermeister Manfred Just. Er bezog sich auf eine Krähenjagd, die Just gemeinsam mit den »Jungen Jägern« der »Jägervereinigung Offenburg« am 23. Juli 2009 in Zusenhofen durchgeführt hat. Münch vermutet einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sowie gegen das Tierschutzgesetz.
Christoph Münch ist aufgrund seiner ornithologischen Erfahrung überzeugt, dass sich unter den 31 geschossenen Krähen überwiegend Saatkrähen (Bild) befanden. Ohne Befreiung durch das Regierungspräsidium ist ein Abschuss nach Paragraph 42, Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ordnungswidrig. Strafbar sei der Abschuss, da es sich bei Saatkrähen um eine besonders geschützte Art handelt, nach Paragraf 17, Nr. 1, des Tierschutzgesetzes. Das Regierungspräsidium kann dem Jäger jedoch eine Befreiung von dem Paragrafen für die Vergrämung der Saatkrähen gewähren.

STICHWORT
Die Kontrahenten
Manfred Just ist seit vielen Jahren Jagdpächter in Zusenhofen. Er trat im Frühjahr 2009 die Nachfolge von Kreisjägermeister Frank Eisenlohr an.

Christoph Münch ist Mitglied des Nabu Offenburg, der BUND-Gruppe Renchtal sowie des Umweltbeirats Oberkirch. Sein besonderes Interesse gilt der Ornithologie.

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Veröffentlicht in Oberkirch

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