Halloween: Ein Streich kann böse Folgen haben

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Süßes oder es gibt Saures - an Halloween ist es für Kinder und Jugendliche Brauch, sich zu verkleiden, Süßigkeiten zu sammeln oder anderen Streiche zu spielen. Aber so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar. Wer beispielsweise den Briefkasten des Nachbarn mit Feuerwerkkörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe "verschönert", muss mit einer Strafe rechnen.

Denn viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigung und die kann mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden. Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung. Ein Halloween-Streich kann also ziemlich teuer werden und zwar auch für denjenigen, der nur dabei war.

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Veröffentlicht in Erlach

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