Geisterfahrer der etwas anderen Art

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Obwohl die Polizei 27-Jährigen direkt aus dem Auto heraus verhaftete, leugnet dieser gelenkt zu haben.

 

Dass bei Gericht gelogen wird, dass sich die Balken biegen, ist hinreichend bekannt. Ein 27-Jähriger aus Oberkirch versuchte vor dem Amtsgericht Achern seine Unschuld zu beteuern Das ging Staatsanwalt Michael Klose so gegen den Strich, dass er gleich kund tat, dass er einer eventuellen Rücknahme des Strafbefehls nicht mehr zustimmen werde.
Obwohl die Polizei zugriff, als der Angeklagte in seinem Hof am 8. August aus dem Auto stieg, behauptete er vor dem Richter, nicht gefahren zu sein. Das Urteil: vier Monate Bewährungsstrafe, insgesamt 21 Monate Führerscheinentzug und 2800 Euro Buße als Auflage wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt mit 1,04 Promille. Der Strafbefehl sah drei Monate mit Bewährung vor.
Der Angeklagte befuhr am 8. August gegen 2,55 Uhr nachts die neue B 3 bei Achern, um nach Hause Richtung Oberkirch zu kommen. Einem Verkehrsteilnehmer fielen die Schlangenlinien des Fahrers auf. Aus Sorge, dass etwas passieren könne, telefonierte der Mann aus Bühl mit der Polizei. Die nahm gleich die Fahndung auf, und der Zeuge blieb auch dran am Fahrzeug und gab telefonisch immer die Richtung an. Schließlich wurde der Verfolgte in seinem Hof in einem Oberkircher Stadtteil von den Beamten festgenommen, als er gerade alleine aus dem Auto steigen wollte.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht sagte der Oberkircher nur, dass er nicht gefahren sei. Wer denn dann das Steuer lenkte, wollte der Richter wissen? Dazu machte der 27-Jährige keine Angaben. Dann verlas Verteidiger Klemens Zimmer eine Stellungnahme seines Mandanten. Auch darin kam zum Ausdruck, dass der Angeklagte nicht der Fahrer gewesen sei.

 

Dreiste Lüge
Dies regte Staatsanwalt Michael Klose derart auf, dass er von einer dreisten Lüge sprach.
Ein 45-jährige Polizist gab als Zeuge an, dass er beim Angeklagten Alkoholgeruch gerochen und ihn gleich in Handschellen gelegt habe. Staatsanwalt Klose wies daraufhin, dass der Angeklagte erst sechs Wochen wieder im Besitz der Fahrerlaubnis gewesen sei, nachdem er zuvor wegen einer anderen Trunkenheitsfahrt habe den Führerschein abgeben müssen. Deshalb beantragte er vier Monate Gefängnis auf drei Jahre zur Bewährung, insgesamt 21 Monate Führerscheinentzug und 2800 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung.
Für den Verteidiger Zimmer solle es bei einer Führerscheinsperre von 16 Monaten bleiben, ohne einer weiteren Strafe. Dann musste er sich von Richter Michael Tröndle sagen lassen, dass dies nach dem Gesetz nicht möglich sei. Im Urteil verfügte der Vorsitzende noch für eine Aufsicht eines Bewährungshelfers für den Verurteilten.

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Veröffentlicht in Achern

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