Freizeitanlage Kronenplatz
In der Vergangenheit kam es wegen der erheblichen Lärmbelästigung durch die Benutzung der Freizeitanlage bei der Kronenhalle immer wieder zu Beschwerden aus der Nachbarschaft. Aufgrund der eingegangenen Klagen und angesichts der Verpflichtung des Ortschaftsrates, die Interessen der gesamten Bevölkerung zu vertreten, wurde das Aufstellen eines entsprechenden Hinweisschildes mit nachfolgendem Wortlaut erforderlich:
Die Benutzung des Bolzplatzes einschl. Beach- u. Bouleanlage, Basketballkorb sowie der Aufenthalt in der ehem. Obsterfassungshalle ist nur zu folgenden Zeiten gestattet:
werktags von 9 – 12 u. 14 – 20 Uhr
samstags von 9 – 12 u. 14 – 19 Uhr
Im Übrigen ist die Bolzplatzanlage der Einwohnerschaft von Erlach vorbehalten. Anderweitige Benutzung ist nur nach Genehmigung durch die Ortsverwaltung erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung nicht erlaubt, ausgenommen Veranstaltungen von Schule oder örtlichen Vereinen.
Wir bitten um Beachtung und hoffen auf das Verständnis der Einwohnerschaft, insbesondere auch der jüngeren Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Ortsverwaltung Erlach