Flasche über den Kopf gezogen

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

22-Jähriger gab Attacke am Oberkircher Bahnhof zu / Junger Mann muss nun Arbeitsstunden leisten

Ein Streit am Oberkircher Bahnhof endete damit, dass ein junger Mann seinem Kontrahenten eine Bierflasche auf den Kopf schlug. Da sich beide gegenseitig provoziert hatten, wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht Oberkirch mit der Auflage von Arbeitsstunden eingestellt.

 

Am 13 November 2009 soll der 22-jährige Angeklagte gegen 12.30 Uhr vor dem Oberkircher Bahnhof einem 30-jährigen Mann nach einem verbalen Streit eine Bierflasche über den Kopf gezogen haben, so dass diese zersprang und der Geschädigte mit multiplen Verletzungen – Schädel- und Nasenprellung, Schürfwunden – im Ortenau-Klinikum behandelt werden musste. Nun gab es ein Wiedersehen vor Gericht.
Der beschuldigte Oberkircher sagte aus, er sei an den Bahnhof gekommen, wo der Geschädigte zusammen mit einem Kollegen auf einer Bank saß und Bier trank. Da sich beide von früheren Konfrontationen nicht gerade wohlgesonnen sind, sei es schließlich zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf der Geschädigte sich drohend – mit der Flasche in der Hand – vor dem Angeklagten aufgebaut haben soll.
»Ich habe ihm dann die Bierflasche weggenommen und auf den Kopf geschlagen. Daraufhin ist er gegangen und die Sache war erledigt«, schilderte der beschuldigte junge Mann. »Es wäre wahrscheinlich besser gewesen, wenn ich die Flasche einfach weggeschmissen hätte oder zuvor einfach gegangen wäre.«
Der Geschädigte selbst hob hervor, dass er seinem Kontrahenten zu keiner Zeit gedroht habe. Zudem gab er noch an, der Angeklagte habe ihn nach dem Flaschenschlag auch mit Fäusten und Knien traktiert, so dass er stark blutete. Davon wollten der Beschuldigte und der 30-jährige Geschädigte selbst im Gerichtssaal allerdings nichts mehr wissen, obwohl der Geschädigte kurz nach der Tat diese Version auch dem zuständigen Polizisten mitgeteilt hatte, als er Anzeige erstattete. Die anwesenden Zeugen –eine junge Frau, die auf ihren Zug wartete, und der 46- Jährige, der sich mit dem Geschädigten am Bahnhof aufhielt – konnten den Fall auch nicht komplett aufdecken. Beide erkannten die Provokationen und den Schlag mit der Flasche.
Ob es allerdings noch zu weiteren Handgreiflichkeiten kam und ob der Geschädigte den Angeklagten zuvor mit der Bierflasche gedroht hatte, vermochten sie nicht zu sagen.
Es sei schwer, das Kerngeschehen unter einen Hut zu bringen, befand Oberamtsanwalt Wurth am Ende der Verhandlung. »Hätte es sich um Notwehr gehandelt, würde ich auf Freispruch plädieren. Es war aber höchstens eine schwere Provokation, somit also doch eine gefährliche Körperverletzung wegen der Bierflasche«, so Wurth. Beide Parteien trugen aber eine Mitschuld, dass der Streit so eskaliert sei.
Verfahren eingestellt
So sah es auch Richterin Stefanie Riggert: Der Angeklagte sei zwar einschlägig vorbestraft, habe sein Leben aber endlich in den Griff bekommen (Job, Drogenberatung). Und da der Geschädigte im Gerichtssaal nicht unbedingt den Eindruck erweckte, sonderlich interessiert an einer Strafverfolgung zu sein, stellte Riggert das Verfahren gegen die Auflage 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten, vorläufig ein.

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Eine Bierflasche war das Corpus Delicti bei einer Auseinandersetzung am Oberkircher Bahnhof.

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Veröffentlicht in Oberkirch

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