»Bei Dämmerung gilt: ›Licht an‹«
Polizeipostenleiter Klaus Britz erläutert, welche Regeln Radfahrer beherzigen und was sie sein lassen sollten
Was dürfen Fahrradfahrer und was nicht? Klaus Britz, Leiter des Oberkircher Polizeipostens, informierte die Acher-Rench-Zeitung im Interview über Vorschriften und Pflichten auf zwei Rädern im Straßenverkehr und gibt Tipps für mehr Sicherheit
Herr Britz, was dürfen Fahrradfahrer und was nicht?
Klaus Britz: Grundsätzlich gelten die Vorschriften im Straßenverkehr für alle, auch für Radfahrer.
Was sind die wichtigsten Regeln für Radfahrer?
Britz: Radfahrer müssen zunächst mal ein verkehrssicheres Fahrrad haben. Sie müssen einzeln hintereinander fahren, Nebeneinanderfahren ist nur erlaubt, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. Zudem gilt: »Licht an« bei Dunkelheit oder Dämmerung, kein Handy am Lenker – zum Telefonieren absteigen. Radfahrer müssen auch in der Fußgängerzone absteigen, es sei denn Radfahren ist dort ausdrücklich erlaubt.
Gibt es ein besonderes Tempolimit für diese Gruppe der Verkehrsteilnehmer?
Britz: Ein besonderes Tempolimit für Radfahrer gibt es nicht. Generell darf nur so schnell gefahren werden, wie das Zweirad noch beherrscht werden kann. In verkehrsberuhigten Bereichen müssen auch Radfahrer Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Müssen Radwege benutzt werden, sofern vorhanden?
Britz: In Fahrtrichtung beschilderte Radwege müssen benutzt werden. Auf Radwegen passieren seltener Unfälle als auf den Straßen.
Bis zu welchem Alter müssen oder dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren?
Britz: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern auf dem Gehweg fahren. Allerdings müssen sie auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Beim Überqueren der Fahrbahn müssen Kinder absteigen
Ist das Tragen eines Fahrradhelmes Pflicht?
Britz: Das Tragen eines Fahrradhelmes ist keine Pflicht. Jedoch sollte aufgrund der hohen Verletzungsgefahr beim Radfahren stets ein Fahrradhelm getragen werden.
Was dürfen Radfahrer auf keinen Fall?
Britz: Radfahrer dürfen nicht freihändig fahren und sich auch an keine anderen Fahrzeuge anhängen wie zum Beispiel an Mofas oder Anhänger. Die Mitnahme von Personen auf dem Gepäckträger oder der Querstange ist verboten. Kinder unter sieben Jahren dürfen von Personen, die selbst mindestens 16 Jahre alt sind, nur in geeigneten Kindersitzen mitgenommen werden.
Gelten für Spezialfahrräder, wie Fahrräder mit Anhänger, Liege- oder Lastenfahrräder, besondere Regeln?
Britz: Spezielle Regeln für besondere Fahrräder gibt es nicht. Hinter Fahrrädern ist das Mitführen eines maximal einen Meter breiten Anhängers erlaubt. Kinder unter sieben Jahren dürfen aber nur in speziellen »Kindertransportanhängern« hinter Fahrrädern mitgenommen werden.
Wie sieht es bei Renn- und Kinderfahrrädern aus?
Britz: Für echte Rennräder mit einem Gewicht bis elf Kilogramm reicht es aus, Scheinwerfer und Schlussleuchte mit Batterie betriebsbereit mitzuführen. Fahrräder für Kinder zum spielerischen Umherfahren sind nach dem Gesetz keine Fahrzeuge im rechtlichen Sinn, sie brauchen also auch keine Beleuchtung. Mit ihnen darf nur auf Gehwegen und nicht auf der Straße oder auf Radwegen gefahren werden.
Sind Verwarnungsgelder für Radfahrer billiger als Auto-Knöllchen?
Britz: Die Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer sind niedriger als bei motorisierten Verkehrsteilnehmern. Das Telefonieren mit einem Handy während der Fahrradfahrt kostet 25 Euro. Fahren ohne Licht, oder wenn überhaupt keine Beleuchtung vorhanden ist kostet zehn Euro, Freihändigfahren kostet fünf Euro und das Überfahren einer roten Ampel 45 Euro.
STICHWORT
Verkehrssicheres Fahrrad
Ein verkehrssicheres Fahrrad muss wie folgt ausgerüstet sein:
zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
helltönende Glocke, keine Hupe
ein Scheinwerfer nach vorne, weiß, eine rote Schlussleuchte (eventuell mit Rückstrahler kombiniert)
ein weißer Rückstrahler nach vorne wirkend, ein roter Großflächenrückstrahler nach hinten wirkend
zwei gelbe Pedalrückstrahler, nach vorn und hinten wirkend
pro Rad mindestens zwei gelbe Speichenrückstrahler oder ringförmige weiße retroreflektierende
Reifen
einwandfreie Reifen mit gutem Profil.
Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren. Diese und andere Regeln für Radfahrer erläutert Polizist Klaus Britz. Unser Bild entstand in Bad Peterstal-Griesbach.
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