Ab Januar gilt nur noch der EU-Behindertenparkausweis
Bürgerbüro gibt Ersatz für abgelaufene Dokumente aus
Seit 2001 gibt es den EU-einheitlichen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen. Parkausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, werden zum Jahresende 2010 ungültig. Wer dann mit dem alten Ausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit
Das Ordnungsamt der Stadt Oberkirch rät daher allen Menschen, die alte Behinderten-Parkausweise besitzen, frühzeitig ein neues Dokument zu beantragen. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt: der Schwerbehindertenausweis, ein Passbild, der gültige Personalausweis oder Pass und der alte Parkausweis.
Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) besitzen, erhalten den EU- einheitlichen Parkausweis sofort im Bürgerbüro.
Bei Funktionseinschränkungen der Gliedmaßen ohne Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis müssen die Angaben zuerst durch das Versorgungsamt geprüft werden. Erst anschließend kann ein Parkausweis ausgestellt werden. Weitere Nachfragen beantworten die Mitarbeiter des Bürgerbüros unter der
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