Schwarzfahrer muss 900 Euro zahlen
35-Jähriger stand wegen zweifacher Leistungserschleichung vor Gericht / Ein Verfahren wird eingestellt
Wegen zweifacher Leistungserschleichung musste sich ein 35-Jähriger vor dem Amtsgericht Oberkirch verantworten. Da er noch unter Bewährung stand, wurde er zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt
Ein sichtlich nervöser 35-jähriger Maschinenbauer erzählte vor dem Amtsgericht Oberkirch von seinem früheren Drogenproblem, welches ihn veranlasste, mehrere Straftaten zu begehen. Seit Januar letzten Jahres sei er jedoch »clean« Die Drogenzeit nagt allerdings bis heute an ihm – in Form von zwei offenen Bewährungsstrafen. Nun kam ein weiterer Gerichtstermin dazu. Der Grund: Der Mann soll sich am Sonntag, 29. März 2009, ohne gültigen Fahrschein in die erste Klasse eines ICE am Frankfurter Flughafen gesetzt und dabei die Deutsche Bahn um 41,50 Euro geprellt haben. Auf der Fahrt nach Mannheim wurde er schließlich kontrolliert und musste das öffentliche Verkehrsmittel verlassen.
Zudem soll er von Juli bis September 2009 Arbeitslosengeld (ALG I) beantragt und erhalten haben, obwohl er seit 1. Juli einer geregelten Arbeit nachging, die er jedoch nicht angemeldet haben soll. Somit war der Mann aus Renchen wegen zweifacher Leistungserschleichung angezeigt worden.
»Ich gebe zu, dass ich Fehler gemacht habe«, antwortete der Angeklagte auf die Vorwürfe. Er habe eine Monatskarte des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) gehabt und sei davon ausgegangen, dass dieses Ticket am Wochenende bis nach Frankfurt gültig sei. Es gilt allerdings von Karlsruhe aus gesehen nicht einmal bis Mannheim, was den Angeklagten verwunderte: »Meine TGO-Monatskarte ist an Wochenenden schließlich auch bis Basel nutzbar.«
Ein Ticket im Zug nachzulösen ist seit einiger Zeit nicht mehr erlaubt und so musste der Beschuldigte noch vor Mannheim aussteigen, wo er von Polizisten in Empfang genommen wurde. Eine Anzeige folgte, da er zudem auch nicht in der ersten Klasse hätte fahren dürfen
Die Geschichte mit dem zu viel gezahlten Arbeitslosengeld konnte jedoch nicht endgültig aufgeklärt werden. Zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses sei er gleich auf Montage gewesen und habe deshalb nicht mehr auf seine Kontoauszüge geschaut und auch vergessen, dass er weiterhin Sozialleistungen bezogen habe, so der Angeklagte.
»Als ich es dann schließlich gemerkt habe, wollte ich den Betrag sofort zurückzahlen, aber dann ist die Änderungsmitteilung irgendwie verloren gegangen.« Es sei ein Fehler gewesen, »dass ich nicht gleich auf meine Kontobewegungen geschaut habe«. Zum Abschluss der Verhandlung entschuldigte er sich noch einmal in aller Form und versprach, sein Leben »jetzt
endlich in den Griff zu bekommen«.
Richterin Riggert und Oberamtsanwalt Wurth waren sich schließlich einig, das Verfahren wegen des Erschleichens von Arbeitslosengeld einzustellen, sobald er den Betrag zurückgezahlt hat. Für das Schwarzfahren muss er – wegen des Bewährungsbruches – zudem eine Geldstrafe von 900 Euro aufbringen.