Neue Berechnung der Abwassergebühr

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

Beim Von-Drais-Straße-Fest wird das Verfahren der gesplitteten Abwassergebühr näher vorgestellt

 

http://www.baden-online.de/news/images/news_lokales/artikel_arz/20594_1.jpgMit der gesplitteten Abwassergebühr werden die Abwassergebühren gerecht und verursacherbezogen auf die Grundstückseigentümer umgelegt, heißt es in einem Pressetext der Stadtverwaltung Zum Abwasser zählen sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser, wobei bisher beide Anteile in einer Gesamtgebühr abgerechnet worden sind.
Dies war möglich, weil für beide Anteile der sogenannte Frischwassermaßstab zugrunde gelegt wurde, das heißt aus den jährlichen Ablesungen am Wasserzähler wurde der Verbrauch des Frischwassers ermittelt. Diese Regelung wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim im März diesen Jahres als rechtswidrig angesehen, sodass die Berechnung des Niederschlagswasseranteils nach der tatsächlich anfallenden Menge zu erfolgen hat. Der Schmutzwasseranteil wird weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Da die Erfassung der tatsächlichen Niederschlagswassermenge, die in die Kanalisation eingeleitet wird, kaum möglich ist, werden hierfür die überbauten und weitere versiegelten Flächen als Berechnungsmaßstab ermittelt.
Hierfür wurden in einer ersten Phase am 24. März über dem Gebiet der Stadt Achern, inklusive aller Stadtteile, Bildflüge vorgenommen. Aus diesen Luftbildern wird aktuell eine Flächenkartierung erstellt, in der für jedes Grundstück die versiegelten Flächen und die Versiegelungsarten bestimmt werden.
Korrekturen mitteilen
Diese Ergebnisse werden den Grundstückseigentümern in der zweiten Phase zugesendet, die zu Beginn 2011 geplant ist. Diese haben dann die Möglichkeit, die Angaben zu ergänzen oder auch Korrekturen mitzuteilen. Als Bürgerservice wird eine vorübergehende Auskunftsstelle und eine Telefon-Hotline eingerichtet

Wichtig ist hier, dass die Selbstauskunftsbogen rechtzeitig zurück gesendet werden, teilt die Stadtverwaltung weiter mit. Somit können die Änderungen vor dem Erstellen des Bescheids eingearbeitet werden.
In der dritten Phase werden für jedes Grundstück die reduzierten versiegelten Flächen bestimmt, sodass aus der Flächensumme aller Grundstücke eine Gesamtfläche bestimmt wird. Aufgrund dieser kann erstmals die Gebührenhöhe für das Niederschlagswasser in Euro pro Quadratmeter ermittelt werden. In der vierten Phase, voraussichtlich Ende des ersten Quartal 2011, werden die neuen Gebührenbescheide versendet.
Zur Ermittlung der reduzierten versiegelten Flächen werden auch die Versiegelungsarten mit beachtet. So können Versiegelungsarten mit einer hohen Versickerungsfähigkeit, beispielsweise Rasengittersteine, sich im Gegensatz zu Beton- oder Schwarzdecken reduzierend auf die zu veranlagende Fläche auswirken. Damit das Verfahren sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltung transparent und praktikabel ist und bleibt, werden verschiedene Versiegelungsarten definiert und in vier Gruppen unterteilt. Diesen Gruppen werden unterschiedliche Abrechnungsfaktoren (zwischen 0 und 1) zugeordnet, auf deren Grundlage die zur Gebührenermittlung zu veranlagende Fläche errechnet wird. Zudem können Zisternen und/oder Versickerungsanlagen, unter Beachtung von bestimmten Mindestanforderungen, die zu veranlagende Fläche mindern.

 

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Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Achern gliedert sich in vier Phasen.

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