Kurze Fahrt mit 1,66 Promille hat Nachspiel

Veröffentlicht auf von Acher-Rench-Zeitung

23-Jähriger erhält fünf Monate Haft auf Bewährung

 

Die Autofahrt beim Stadtgarten soll nur kurz gewesen sein, von Parkplatz zu Parkplatz. Aber bei 1,66 Promille Blutalkohol und ohne Führerschein ist dies kein Kavaliersdelikt. So wurde ein 23-Jähriger aus Bühl vom Amtsgericht Achern verurteilt Richter Michael Tröndle verhängte wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis fünf Monate Freiheitsentzug auf drei Jahre zur Bewährung, ein Jahr Führerscheinsperrfrist und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Drei Vorstrafen
Er habe noch keinen Führerschein, wolle sich jedoch bald um einen bemühen, wie der Angeklagte sagte. Doch ein Jahr muss er jetzt auf jeden Fall warten. Die Alkoholprobleme seien ihm bekannt. Der Richter wies darauf hin, dass man ab 1,6 Promille als Alkoholiker gelte. Bei drei Vorstrafen (räuberische Erpressung und Diebstahl) war der Bühler zweifacher Bewährungsbrecher.
Am 12. Juni, morgens um 4.45 Uhr, besuchte der Angeklagte ein Lokal am Stadtgarten. Damals habe er, damit der Wagen des Bekannten nicht zerkratzt werde, einen Parkplatzwechsel vorgenommen. Dabei wurde er jedoch von einer Polizeistreife erwischt. Dass später bei ihm 1,66 Promille festgestellt worden seien, lag an den Getränken. Er habe nur sechs Gläser »Jack Daniels« getrunken, wobei es auch ein paar Tropfen mehr Whiskey gewesen sein könnten, wie er ausführte, denn dem Richter erschienen die 1,66 Promille zu hoch für die angegebene Menge.
Zwei Monate Bewährungsstrafe und neun Monate Führerscheinsperre beantragte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Tobias Ueckermann. Weil sein Mandant geständig war, plädierte Verteidiger Christian Martin für eine geringe Bewährungsstrafe. Im Urteil bestimmte der Richter ferner, dass sich der Bühler einem Bewährungshelfer unterstellen und sich um eine Alkoholtherapie kümmern muss.

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Veröffentlicht in Achern

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