Künftig besser auf dem Laufenden sein
Flächennutzungsplan wird von Verwaltungsgemeinschaft Achern fortgeschrieben und offengelegt
Harmonische Stimmung herrschte im gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Achern, der am Donnerstag tagte, um die für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans notwendige projektbezogene Umweltprüfung zu billigen und die Offenlegung zu beschließen
OB Klaus Muttach begrüßte neben den Vertretern der Stadt Achern die Abgesandten aus Sasbach, Lauf und Sasbachwalden und erinnerte an viele Vorbesprechungen in den Gemeinden und die vorausgegangenen »Gebietssteckbriefe«, die in formaler Hinsicht nicht alle Anforderungen erfüllt hätten.
Ohne Aussprache folgten sämtliche Mitglieder dem Beschlussvorschlag, so dass die Umweltprüfung mit der Bewertung der ökologischen Belange und der jeweiligen Planabsicht nun Gültigkeit hat und der Flächennutzungsplan zur Offenlage gebracht werden kann. Laufs Bürgermeister Oliver Rastetter war froh, dass die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft nach der kritischen Aussprache besser »auf dem Laufenden« seien und der Ausschuss etwas öfter tage. Klaus Muttach bestätigte, dass man sich gut aufeinander eingestellt habe.
Rechtskraft im Juni
Auf die Frage von Klaus Bär nach der Platzierung der Firma, die im Önsbacher Gewerbegebiet ansiedeln will, erläuterte Bürgermeister Dietmar Stiefel, dass der Vorgang durch die Gremien müsse und dann in das folgende Verfahren kommt. »Der Flächennutzungsplan ist eigentlich nie fertig«, bestätigte Muttach den Prozess der Fortschreibung. Laut Stiefel können die jeweils festgestellten Flächennutzungspläne zwischenzeitlich punktuell geändert werden. Etwa im Juni könne der Plan nach Offenlegung und Bestätigung durchs Regierungspräsidium Rechtskraft erhalten.
STICHWORT
Verwaltungsgemeinschaft
Die Verwaltungsgemeinschaft Achern wurde 1974 zwischen den Gemeinden Achern, Lauf, Sasbach und Sasbachwalden vereinbart und trat am 1. Januar 1975, der erste Flächennutzungsplan 1980 in Kraft, mittlerweile gab es vier Änderungen. Der Flächennutzungsplan lässt sich als »vorbereitender Bauleitplan« erklären, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das Gebiet in Grundzügen dargestellt wird. Im Unterschied zum Bebauungsplan als verbindlichem Bauleitplan ergeben sich aus dem Flächennutzungsplan keine unmittelbaren Ansprüche für Bürger.
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